Vertreiber des Monats:: Gisingers Sonnenhöfe setzen Flüchtlingsfamilien auf die Straße

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Gisingers Sonnenhöfe setzen Flüchtlingsfamilien auf die Straße

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Mit einer Eilanfrage an den Oberbürgermeister haben die Unabhängigen Listen (UL) auf die bevorstehende Räumung der Uffhauserstraße 48 im Freiburger Stadtteil Haslach aufmerksam gemacht. Laut Amt für Migration und Integration soll die Räumung spätestens ab dem 15. Juni beginnen. Das Gebäude gehört der Firma Gisinger, die auf dem Gelände ihre sogenannten Sonnenhöfe errichten will. Derzeit wohnen in dem Gebäude ca. 8 Flüchtlingsfamilien unterschiedlicher Herkunft. Die Unabhängigen Listen haben den Bericht einer Patin, die mit einer der von der Räumung betroffenen Familien in Kontakt steht weitergeleitet:

„Die von mir betreute Familie ist kurdisch und lebte in Syrien in der Nähe der türkischen Grenze. Die Mutter- Nariman A. - ist allein mit ihren drei Kindern geflohen und lebt seit gut 2 Jahren in der Uffhauserstaße. Vor einem Dreivierteljahr konnte der Vater nachreisen. Die Familie ist aus unserer Sicht gut integriert: die Mutter kann sich inzwischen gut auf Deutsch verständigen, die Söhne gehen zur Schule (Haslacher Vigelius-Schule, Realschule). Der nachgereiste Vater besucht inzwischen einen Deutschkurs bei der VHS. Was die Angelegenheit weiter dramatisiert, ist die Schwangerschaft von Frau Nariman A., die Anfang Juli ihr viertes Kind erwartet. Sie muss auf der Flucht allein mit den Kindern entsetzliche Dinge erlebt haben. Sowohl die Betreuer vom „Haslacher Netzwerk“ als auch wir als „Paten“ vermuten eine schwere Traumatisierung, was angesichts der bedrohlichen Wohnsituation nun zunehmend ihren Gesundheitszustand verschlechtert (- Panikattacken). Das Ganze wurde verschärft durch die Ankündigung des AMI (Amt für Migration und integration), notfalls müsse die Familie zurück ins Flüchtlingsheim - in diesem Fall Bissierstraße.“

Die Unabhängigen Listen kritisieren die drohende gezwungene Rückkehr in ein Flüchtlingswohnheim und stellen u.a. folgende Fragen:

Wie ist es möglich, dass angesichts der in Freiburg herrschenden Wohnungsnot - nicht nur für Flüchtlinge! - das AMI auf dem Hintergrund des entsprechenden Drucks der Immobilienfirma Gisinger - einen Wohnblock mit mindestens 8 Familien „entmieten“ und räumen lassen kann, ohnevorher für Ersatzwohnungen gesorgt zu haben? Und wie kann das Amt für Migration dem zustimmen?

Gibt es bei der Vermittlung in Wohnraum für Geflüchtete auch Dringlichkeitskriterien, wie hier z.B. durch Schwangerschaft und akute Krankheit?

Wie ist der derzeitige Betreuungsschlüssel für SozialarbeiterInnen im AMI zur Unterstützung bei Wohnungssuche, Beratung und Alltagshilfe?

Wie sind die vertraglichen Formulierungen dieses befristeten Mietvertrages zwischen FSB und Fa. Gisinger sowie mit dem AMI?

Wie viele Fälle polizeilicher Räumung von Flüchtlingswohnungen und Rückführung in Wohnheime hat es aufgrund der Beendigung eines befristeten Mietvertrages in den letzten 2 Jahren gegeben?

(FK)