Grundrechtsverstöße in Freiburger LEA: Hausordnungen von Gemeinschaftsunterkünften verstoßen oft gegen Verfassung, u.a. Freiburger Besuchsregelung aber besonders restriktiv

Hausordnungen von Gemeinschaftsunterkünften verstoßen oft gegen Verfassung, u.a. Freiburger Besuchsregelung aber besonders restriktiv

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https://www.aktionbleiberecht.de

Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet. Ein von Aktion Bleiberecht in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass die Grundrechte der Bewohner*innen der Landeserstaufnahmestelle in Freiburg schon durch die geltende Hausordnung verletzt werden. Das grün geführte Freiburger Regierungspräsidium verweigert gegenüber Radio Dreyeckland ein Interview zu diesem Thema. Verantwortlich für das Rechtsgutachten ist die Berliner Rechtsanwältin Anja Lederer. Wir haben mit ihr über die Hausordnung der Freiburger Landeserstaufnahmestelle gesprochen. Die Hausordnungen in anderen baden-württembergischen Erstaufnahmelagern sind ebenfalls so gestaltet. Rechtsanwältin Anja Lederer kritisiert zahlreiche Punkte an der Hausordnung, insbesondere, dass die BewohnerInnen kein Hausrecht besitzen. Sie fordert im Interview auch eine unabhängige Beschwerdestelle für die LEA.