Geplantes Gesetz für das Sicherheitsgewerbe : Mehr Befugnisse für private Sicherheitsdienste? Ein weiterer Angriff auf die Grundrechte.

Mehr Befugnisse für private Sicherheitsdienste? Ein weiterer Angriff auf die Grundrechte.

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Private Sicherheitsdienste werden zu vielen Gelegenheiten und an vielen Örtlichkeiten eingesetzt. Zu Absicherung von Baustellen, an Fußballstadien oder auch für Kontrollen in vielen Flüchtlingslagern. Was sie eigentlich gesetzlich dürfen und was gerade nicht, darüber sind sie sich oftmals wohl selber nicht ganz bewusst.

Seit Jahren fordern die Verbände der Sicherheitsunternehmen mehr Befugnisse für ihre Arbeit. Dies hätte mit einem ersten Gesetz für das Sicherheitsgewerbe, wie es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen war, Realität werden können. Das Bundesinnennministerium organisierte eine »Workshop-Reihe«, an der die großen Sicherheitsunternehmen und deren Lobbyverbände teilgenommen haben. Durch die Corona-Pandemie verzögerte sich das Gesetzesvorhaben, vom Tisch für spätere Legislaturperioden ist es aber natürlich nicht.

Am Montag findet Online Diskussionsveranstaltung der mittlerweile bundesweit bestehenden Initiative Lager Watch und dem Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV e.V.) statt, mit dem Titel Mehr Befugnisse für private Sicherheitsdienste? Ein weiterer Angriff auf die Grundrechte.

Eine der Mitdiksutierenden ist die Rechtswissenschaftlerin Anne-Marlene Engler von der Berliner Humboldt Universität, die sich in Ihrer Promotion mit der rechtlichen Lage in Flüchtlingsunterkünften beschäftigt und die am Rechtsgutachten zur Hausordnung in der Freiburger Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge beteiligt war, das zum Ergebnis kam: Die Hausordnung, die so auch in den anderen baden-württembergischen Erstaufnahmeeinrichtungen gilt, greift gesetzeswidrig in die Grundrechte der BewohnerInnen der Lea ein. Insbesondere wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt. Über die Veranstaltung zum ersten Gesetz für das Sicherheitsgewerbe haben wir mit Anne-Marlene Engler gesprochen. Mehr Infos gibt’s bei Aktion Bleiberecht. Wer am Montag um 19 Uhr online mitdiskutieren will, kann sich unter kontakt@fluechtlingsrat-bayern.de anmelden.