Kantone überstimmen Bevölkerung zu Gunsten der Konzerne bei Lieferkettengesetz

Kantone überstimmen Bevölkerung zu Gunsten der Konzerne bei Lieferkettengesetz

Eine Gesetzesinitiative, die es ermöglichen sollte, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz für Verstöße gegen Menschenrechte und internationale Umweltstandards auch in der Schweiz zivilrechtlich verklagt werden können. Ist nur am Widerstand der Mehrheit der Kantone gescheitert. Während die Bevölkerung mit knapper Mehrheit von 50,7 % für die Initiative stimmte, fehlte die notwendige Mehrheit bei den Kantonen. Gegen die Initiative stimmten vorallem ländliche deutsch-schweizer Kantone wie Schwyz, Obwalden, Appenzell-Innerrhoden, Glarus und St. Gallen, während die franko-phone Schweiz und der Tessin dafür waren.

 

Die Berner Regierung war der Initiative etwas entgegengekommen, indem sie eine Berichtspflicht der Konzerne versprochen hat. Diese soll Menschenrechte, Umwelt, Kinderarbeit und Korruption betreffen. Haftungsregeln sind damit aber nicht verbundenen.

 

Mit deutlicher Mehrheit wurde von der Bevölkerung eine Initiative abgelehnt, die es der Nationalbank und den Pensionskassen verboten hätte, Firmen zu Finanzieren, die Kriegsmaterial herstellen.