Die Stadt Freiburg sieht aktuell keinen "Handlungsbedarf" den diskrimierungsfreien Zugang von Medien zu Veranstaltungen von rechten Parteien in öffentlichen Einrichtungen sicherzustellen. Diese Parteien- insbesondere die AfD - haben wiederholt ihre verfassungsfeindliche Mentalität gegenüber demokratischen Medien dadurch unterstrichen und durchgesetzt, dass sie entweder den Medien den Zugang verwehrten bzw. mit diskriminierenden Auskünften verknüpften.
Der Stadt Freiburg ist die Debatte um Überlassungsbedingungen an rechte Organisationen in den Vereinigungen von Städte- und Gemeindetag sehr wohl bekannt. Die Leiterin des Pressereferat, Lamersdorf, will angesichts des ausschließlich "öffentlichen" Charakters der Raumüberlassung für politische Verantstaltungen zum Zwecke von "Informations- und Diskussion" jedoch für die Stadt keine Notwendigkeit sehen, bei Überlassungen den freien Zugang für Medien per Verordnung sicherzustellen. Dies erklärte sie gegenüber RDL auf dessen Anfrage.
Das rechte Organisationen auch gerne unter dem Deckmantel der "Kultur" agieren, um die Überlassung öffentlicher Einrichtungen zu erlangen, ist offenbar nicht einmal ansatzweise Gegenstand von Überlegungen in der Stadt
Abgesehen von der Kontrolle über ihre eigenen braunen Filterblasen versuchen braune Parteien, egal ob hadcore oder blaulasiert, gezielt ihren autoritär bis faschistoiden Kontrollanspruch durchzusetzen. Dies auch und gerade über ihre Darstellung und Erscheinungsbild in den "normalen" (Hausjargon=Lügen) Medien u.a. durch Berichterstattungsverbote und Zugang von und zu ihren Parteitagen.
Solange sie nicht verboten sind - siehe aber auch die hohe Hürde im NPD Urteil des Bundesverfassungsgericht - haben auch braune Parteien und Organisationen Teilhabeansprüche auf öffentliche Einrichtungen /Raumüberlassungen.
(kmm update 16.8.2018)
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