Die Beschlußvorlage trägt das Datum am 9.7.24. Sie soll am 10.7. im Bauauschuß beraten und am 23.7.24 noch vom Gemeinderat beschlossen werden. siehe Vorlage: RVOPlanung Wind u Solar5. Sitzung des Bau-, Umlegungs- und Stadtentwicklungsausschusses.pdf
Inhalt ist die städtische Stellungnahme zur Windvorangplanung des Regionalverbandes südlicher Oberrhein, die dessen Verbandsversammlung bereits am 22.10.22 gefasst wurde und mit Beteiligungsverfahrensbeschluß der Öffentlichkeit am 10.5.24 in die Umsetzung gegeben hat. Auf Freiburger Gemarkung sind dafür fünf Gebiete mit den Nrn.
W-122 Rosskopf (Teilflächen W-122-5, W-122-7)
W-132 (Teilflächen W-132-1, W-132-2, W-132-3, W-132-4, W-132-5)
W-146 (nur Teilbereich nordöstlich Schauinsland)
W-152 (oberhalb Holzschlägermatte nordöstlich)
W-153 (Erweiterung Holzschlägermatte westlich)
Das Stadtplanungsamt schlägt dem Freiburger Rat den Ausschluß von 3 Vorranggebieten um den Kybfelsen im Sternwaldgebiet wie Littenweiler Hängen vor: Nr. 132.1-3 vor auszuschließen. Der Prangenkopf (Nr.132-4) wird als Standort ausdrücklich gewünscht, der Taubenkopf (132.5) wird mit zwei genehmigten Anlagen bereits bebaut und ist ausgeschöpft.
Skeptisch werden die Gebiete W-146/ W-152 wegen "steilem / zu steilem Gelände" beurteilt. Sie sollen aber ausgewiesen werden.
Hier die Zusammenfassung von Herrn Liesen (Stadtplanungsamt) aus dem Bauauschus
(kmm)
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