Frankreich: Kritik an Inkrafttreten der Ausländerrechtsreform

Kritik an Inkrafttreten der Ausländerrechtsreform

In Frankreich kritisiert die Ausländerrechtsorganisation "La Cimade" die Ausländerrechtsänderung, die zum Neujahr in Kraft getreten ist. In dem Gesetz und in einem entsprechenden Rundschreiben des Ministers vom 31. Dezember sieht sie einen Rückgang der Rechte und Freiheiten von Menschen im Exil.

Viele Fristen wurden verkürzt. Menschen im Exil dürfen ihren Asylantrag nur noch in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft in Frankreich stellen, im Überseegebiet Französisch-Guyana muss es binnen zwei Monate erfolgen. Binnen fünf Tage müssen sie sich dann in die Region begeben, der die Behörden sie zuteilen. Dort erhalten sie nicht unbedingt einen Unterkunftsplatz, aber sie dürfen die Region erstmals nicht verlassen. Andernfalls verlieren sie ihren Anspruch auf eine Unterkunft.

Bei abgelehnten Asylanträgen gelten verkürzte Fristen. Insbesondere abgelehnte AsylbewerberInnen aus sogenannten "sicheren Herkunftsländern" müssen Frankreich nach der Entscheidung der Behörden verlassen und dürfen nicht länger auf das Urteil des Asylgerichts warten.

Die zulässige Höchstdauer für Abschiebehaft wiederum wurde mit dem Gesetz auf drei Monate verdoppelt. Davon waren bislang jährlich rund 50.000 Menschen betroffen, darunter auch Kinder.

Menschen, die die Verwaltung ausweisen will, erhalten nun systematisch das jahrelange Verbot wiedereinzureisen. Menschen ohne Aufenthaltsstatus, die trotzdem auf französischem Boden bleiben, können sich dadurch später kaum noch regularisieren lassen.

(mc)