Kurdische BürgermeisterInnen abgesetzt, ehe sie das Amt antreten können

Kurdische BürgermeisterInnen abgesetzt, ehe sie das Amt antreten können

Die Hohe Wahlkommission hat beschlossen in 6 überwiegend von Kurdinnen und Kurden bewohnten Städten, den WahlsiegerInnen keine Urkunden auszuhändigen. In allen 6 Städten hatten Kandidatinnen und Kandidaten der prokurdischen HDP gewonnen. Nun geht das Amt an den jeweils zweitplazierten Kandidaten. Dabei handelt es sich jeweils um einen Kandidaten der regierenden AKP. Begründet wird die Entscheidung mit Sicherheitsbedenken und einer Verordnung, die im Ausnahmezustand nach dem Putschversuch im Jahr 2016 erlassen wurde. Zu den betroffenen Städten gehört auch Diyarbakir, wo die regierenden AKP nicht einmal halb so viele Stimmen bekommen hat, wie die prokurdische HDP. Die nun abgelehnten Kandidatinnen und Kandidaten der HDP mussten wie alle KandidatInnen einen Sicherheitscheck der Staatsanwaltschaft durchlaufen, um sich überhaupt für die Wahl registrieren lassen zu können. Die Entscheidungen der Hohen Wahlkommission können rechtlich nicht angefochten werden.

 

Noch offen ist die Anerkennung des Wahlergebnisses in Istanbul. Am 31. März hatte der Kandidat der Opposition mit knapper Mehrheit gewonnen, doch das Resultat wird von Erdogans AKP angefochten. Gestern vertagte die Hohe Wahlkommission die Entscheidung über die beantragte Annullierung des Ergebnisses in einem Istanbuler Distrikt. Radio Dreyeckland berichtete.