Bei einem Presserundgang in der Leinenweberstr. 1 im Industriegebiet Freiburg-Hochdorf gab die Frau Katja Niethammer Leiterin des städischen Amt für Migration und Integration diese Daten bekannt.
Zuvor hatte RDL bereits für inklusive August die Daten für ukrainische Kriegsflüchtlinge erfragt (siehe auch unten).
Bei der Pressebesichtigung in Anwesenheit des Hochdorfer Ortsvorsteher Hammer wurde als Kapazität der neuen Containerunterkünfte im Umfang von 200 bis maximal 300 Peronen in den neuen - nach aktuellen Gebäudeenergiegesetz gedämmten- Containerunterkunft gesprochen.
Zeitlich soll die Baufertigstellung Ende September sein. Die Mobiliarlieferung soll Bezugsfertigkeit Mitte Oktober garantieren. Der Zeitplan wurde bisher eingehalten. Nur die neue zentrale Pelletheizung wird später geliefert und vorübergehnd anders überbrückt.
Die Stadt hatte sich im April/Mai 22 mit Beschluß des Gemeinderates für den Kauf entschlossen. Der Kaufpreis soll ca. in Höhe eines 5jährigen Mietpreises liegen - mit Rückkaufoption.
Für den Ortschaftsrat , der auch vor seiner Zustimmung zu einer 5-Jährigen Nutzung in der naheliegenden Feuerwehr eine Anwohnendenversammlung durchgeführt hat, kommt es vorallem auf die zugesagte Sozialbetreuung und eine bessere VAG Anbindung an. Schulen und Kindergärten im Stadteil bereiten sich schon auf die Aufnahme neuer Kinder vor. So Herr Hammer.
Bei der Begehung der Container fiel aber auch den Damen und Herren aus den Ämtern die Beengtheit selbst bei Verbindungstüren der jeweiligen Containereinheit auf. Beiläufig wurde bekannt, daß das Land die Mindestgröße Je Kriegsflüchtling auf 4qm/Kopf abgesenkt hat.
Das wird sicherlich keine noch so gute Sozialbetreuung regeln können. Dies ist auch im Fachamt nicht unbekannt.
(kmm)
Anlage auf Anfrage von RDL gab die Stadt ausserdem bekannt:
- Aufschlüsselung der seit März 2022 registrierten Geflüchteten aus der Ukraine, kumuliert:
Monat |
Anzahl ukr. Geflüchtete |
März |
691 |
April |
1604 |
Mai |
1820 |
Juni |
1889 |
Juli |
2015 |
August |
2386 |
Zum Stichtag 01.09.22 wurden insgesamt 2.179 Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz / AufenthG erteilt.
Zusätzlich wurden 207 so genannte Fiktionsbescheinigungen an ukrainische Staatsangehörige erteilt.
Von den o.g. 2.179 Aufenthaltserlaubnissen in der Form eines elektronischen Aufenthaltstitels sind 99 an Drittstaatsangehörige erteilt worden. Zusätzlich wurden 11 Fiktionsbescheinigungen an Drittstaatsangehörige ausgestellt.
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