Flüchtlinge und Asylsuchende müssen in Deutschland mit Sozialleistungen auskommen, die 40% unter dem bereits minimalen ALG II-Satz liegen. Mit Sachleistungen und Gutscheinsystemen wird zudem ihre Selbstbestimmung untergraben. Nun prüft das Bundesverfassungsgericht das für diese Situation maßgebliche Asylbewerberleistungsgesetz. Am 20.6. fand in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung statt. Vor Ort waren auch VertreterInnen von Pro Asyl, den Flüchtlingsräten und von Campact. Mit Günter Metzges von Campact haben wir über die Kritik am Asylbewerberleistungsgesetz, die Strategie der Regierung und die Position des Gerichts gesprochen.