Luftabwehr: Regierung muss statt Kommandostab im Verteidigungsministerium entscheiden

Luftabwehr: Regierung muss statt Kommandostab im Verteidigungsministerium entscheiden

Der in 2009 durch verfassungrichtlichen Plenumsbeschluss eingeräumten Möglichkeit der Bundesregierung, Militärflugzeuge nicht nur bei Angriffen, sondern bei drohenden Katastrophen gegen Gefahren aus der Luft einzusetzen, hat das Bundesverfassungsgericht mit einem am 18.4.13 bekannt gemachten Entscheidung auf Antrag von Hessen und Bayern bekräftigt. Nicht der Verteidigungsminister - wie von schwarz-gelb gewünscht - soll es allein dürfen, wohl aber das gesamete Kabinett darf es mit einem Beschluss.
"Gemäß dem heute veröffentlichten Beschluss vom 20. März 2012 ist § 13 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Luftsicherheitsgesetzes, wonach bei einem überregionalen Katastrophennotstand im Eilfall der Bundesminister der Verteidigung die Entscheidung über einen Einsatz der Streitkräfte trifft, mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Im Übrigen sind die Vorschriften, die zu prüfen waren, verfassungsgemäß." Letzter Satz ist der eigentliche entscheidende. Denn auch die mittlerweile vier neuen Verfassungsrichterinnen haben sich damit dem Plenumsbeschlus der Senate gebeugt, die die Bundes-Eil-Kompetenz zum "Abdrängen" für verfassungskonform erklärte.