Nach tödlicher Abschiebung von Sali Krasniqi: Mire G. darf aus dem Kosovo wiedereinreisen, Unwägbarkeiten bleiben bestehen.

Mire G. darf aus dem Kosovo wiedereinreisen, Unwägbarkeiten bleiben bestehen.

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Interkulturelles Forum für Flüchtlingsarbeit

Sali Krasniqi ist fünf Monate nach seiner Abschiebung, die trotz schwerer Krankheit stattgefunden hatte, am 12. März 2021 im Kosovo, offensichtlich aufgrund unzureichender medzinischer Verdsorgung, gestorben. Nun hat das Landratsamt Biberach als zuständige Ausländerbehörde an diesem Montag erfreulicherweise entschieden, dass wenigstens seine 64 jährige Frau Mire G, die ebenfalls erkrankt ist, wiedereinreisen darf. Die Einreisesperre wurde also aufgehoben. Für Mire G, die an den Langzeitfolgen einer Lungentuberkulose leidet, geht es nun darum, dass die Wiedereinreise schnell geht. Wenn im Behördensprech von sofortiger Wiedereinreise die Rede ist, steht nämlich erst einmal die Beantragung eines Tooristenvisums im Weg. Das kann mehrere Monate dauern. Falls die Abschiebung nach gut 28 jahren in Deutschland, die letztlich ihren Mann das Leben kostete, nicht gerichtlich als rechtswidrig eingestuft wird, wäre der "normale" Behördenweg Mire G. auch noch die Kosten dieser Abschiebung in Rechnung zu stellen. Ein gesicherten Aufenthalt hätte sie zudem erst einmal nach der Wiedereinreise nicht. Da müsste erneut die Antragsbürokratie bemüht werden. Für die im Landkreis Biberach lebende Familie, die sechs Kinder, die 17 Enkel, den Urenkel und die eigene Mutter von Mire G., die um Sali Krasniqi trauern, gibt es nun aber wenigstens die Hoffnung, zumindest Mire G. noch lebendig wiederzusehen. (FK)