Absurd! "Black Block" Soko Methoden?: Mit internen Ermittlungen an Journalistenadressen?

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Mit internen Ermittlungen an Journalistenadressen?

Am Freitag erreichte RDL eine E-mail Anfrage des "Dezernat für Interne Ermittlungen aus Hamburg" . Wörtlich heisst es dort: "Im Rahmen einer Recherche von frei zugänglichen Quellen im Internet wurde bekannt, dass in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung darüber berichtet wurde, dass einer freier Journalist, welcher für ihren Radiosender anlässlich G20 tätig war, eine „Gefährderansprache“ im Rahmen der Ausgabe der Akkreditierung erhielt.
Zur weiteren Prüfung dieses Sachverhalts wäre eine Kontaktaufnahme mit dem mir namentlich nicht bekannten  Journalisten notwendig."/Fehler im Orginal/

Allgemein bekannt ist, dass das Bundespresseamt und das BKA für die Erstellung einer Gefährderliste zum Zweck des Entzugs der Akreditierung auf dem G20 in Hamburg zuständig  war.
Anhaltspunkte, dass Hamburger Polizisten aus der Schill-Polizei des Hamburger Senats unter Olaf Scholz ansatzweise maßgeblich an dem Prozess beteiligt waren, liegen bisher nicht vor. Auch nicht bei "Gefährderansprachen" von Journalisten auf den vom G20 Gipfel benutzten Räumlichkeiten.

Es bleibt also nur der logisch einzige Schluss: Das unter der Rechts- und Dienstaufsicht des Hamburger Polizeipräsidenten arbeitende interne Ermittlungsdezernat fungiert als Hilfsorgan zur Ermittlung von Journalistenadressen.  Bekanntlich hatte die Soko "Black Bo(cks)x" bereits von einer Vielzahl der Redaktionen die (noch!) "freiwillige Herausgabe" von allen unveröffentlichen Bildern angefordert.

Radio Dreyeckland teilt vollinhaltlich den Standpunkt aller Journalistenverbände, dass die Herausgabe von unveröffentlichten Material, dem aus Art. 5 GG geschützten Redaktionsgeheimnis widerspricht.

Auch zum Schutz unserer freien Mitarbeiter vor willkürlichen Durchsuchungen - analog zu der verfassungswidrigen bundesweiten Durchsuchungssaktion vom 5.12.17, die die "Black Bloc" Soko veranlasste -  wird Radio Dreyeckland keinerlei Namen freier Mitarbeiter*innen an Polizeidienststellen übermitteln.

K.-Michael Menzel

verantwortlicher Redakteur, 9.12.2017