Vor neuem ideologischen Verkehrs-Furor in Freiburg?: Neue Stellplatzsatzung in Freiburger Ämtern in Arbeit

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Neue Stellplatzsatzung in Freiburger Ämtern in Arbeit

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karte zur pkw-dichte in freiburger stadtbezirken
Angemeldete PKWs in den Freiburger Quartieren
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Stadt Freiburg

Die erste rotgrüne Koalition in Baden-Württemberg machte es 2015 möglich.

Die hohen Anforderungen für die Unterbringungen des HEILIX-Bleche in Tiefgaragen wie von der Landesbauordnung vorgesehen, wurden in der Striktheit aufgehoben.

Freiburg machte von der neuen gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, durch eine Stellplatzsatzung 2016 zumindest für Neubauten Befreiungen bei den Baukosten zu ermöglichen. Ein übrigens notwendiger Nachklapp u.a. zur längst etablierten gesellschaftlichen Praxis in hoch verdichteten Wohngebieten statt in der Tiefgarage die Wohnmobile der reiselustigen Freiburger:innen im öffentlichen Verkehrsraum zu parken und die Plätze in der TG weiter zu vermieten oder anders zu nutzen.

 

Eine gemeinsame Auswertung von Baurechtsamt (BRA) und GuT brachte nun ans Licht, dass die in der Stellplatzsatzung angenommene durchschnittliche Zahl von 0,7 Kfz je Wohnung nicht nur zu hoch, sondern zu undifferenziert ist. Mit durchschnittlich 0,62 als Durchschnitt je Wohnung und natürlicher Person differenzieren die Stadtbezirke mit 0,34 in der Altstadt und 1,29 in Munzingen.

Auch nicht gerade verwunderlich: die Anzahl der PKW je Wohnung hängt auch am sozioökonomischen, besser finanziellen Einkommens- Standard. Die Auswertung unterlässst es jedoch, die geschäftlich angemeldeten PKWs und z.b. Kleinlaster zu erfassen. Bedauerlich da zahlreiche Firmen gerne auch so den öffentlichen Verkehrsraum als ihre Parkzone nutzen . Insofern dürfte auch fraglich sein, ob und wie die Ziele der beantragten Neufassung der Stellplatzsatzung wirklich erreichbar sind? Die werden von der Verwaltung wie folgt definiert.

 Reduzierung der Baukosten und Ermöglichung von mehr Wohnraum durch re-
duzierte Kfz-Stellplatzschlüssel – besser angepasst an den tatsächlichen Be-
darf durch Berücksichtigung der Lage im Stadtgebiet (Zonierung),
 Förderung des Fahrrads durch Sicherung von Fahrradstellplätzen in Qualität
und Quantität,
 Entbürokratisierung des Bauantragsverfahrens und leichtere Anwendung der
Satzung durch klare Regelungen

Nach drei nichtöffentlichen Vorberatungen in den Ausschüssen – BAU/Mobi /HFA – bleibt offen, ob sowohl der in Verkehrsfragen ideologisch tobende Furor aus den Benzin-im-Blut-Fraktionen auch an dieser Frage wieder auflebt oder - bevor angesichts des tabuisierten Mangels, die geschäftlich angemeldeten PKWs und Klein Lastern in den Quartieren, dies Thema in der 3. Gemeinderatssitzung am 5.April lieber doch nicht groß weiter diskutiert wird? Dies bleibt abzuwarten.

(kmm)