OVG Berlin bestätigt Rechtswidrigkeit der Ordnungsgebühren von Berliner Polizei gegen "Klimakleber"

OVG Berlin bestätigt Rechtswidrigkeit der Ordnungsgebühren von Berliner Polizei gegen "Klimakleber"

Wie schon zuvor das VG Berlin hat am 10. September24 da Oberwaltungsgericht auf Widerspruch des Landes (Polizei) das Urteil betätigt. Es fehle jede Rechtsgrundlagefür die Erhebung einer Ordnungsgebühr von 241€. Die Beschwerde wird zurückgewiesen, das Erheben hunderter Gebührenbescheide für das Lösen von der Fahrbahn war rechtswidrig.