Wie schon zuvor das VG Berlin hat am 10. September24 da Oberwaltungsgericht auf Widerspruch des Landes (Polizei) das Urteil betätigt. Es fehle jede Rechtsgrundlagefür die Erhebung einer Ordnungsgebühr von 241€. Die Beschwerde wird zurückgewiesen, das Erheben hunderter Gebührenbescheide für das Lösen von der Fahrbahn war rechtswidrig.