Polizeiliche "Bedrohungslagen": Gehts nicht kleiner??

Polizeiliche "Bedrohungslagen": Gehts nicht kleiner??

Nach dem doppelten Bombenalarm am Montag gegen den Bahnhof und das Rathaus schaffte das schwarzgrüne Freiburg  auch am Donnerstag/ Freitag den Sprung in die überregionalen Medien inklusive Live-Schalte in das ARD Morgenmagazin.

Zu diesem Zeitpunkt (live Schalte) waren bereits 12 Stunden eines mit über 400 Polizeikräften organisierten Grosseinsatz (So die PM der Polizeidirektion) im Industriegebiet Nord in der Tullastr. hinter den Involvierten. Auslöser soll der Anruf kurz nach 19 Uhr  am Donnerstg eines seit 1996 in der BRD lebenden und im LK Emmendingen wohnhaften 36 jährigen Kurden gewesen sein.
In einer von ihm verpassten Sitzung am Nachmittag in einer Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Freiburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wäre auch eine zur Bewährung ausgesetzte, rechtskräftige Freiheitsstrafe zur Berücksichtigung im Fall der VERURTEILUNGSBESTÄTIGUNG gekommen. Nach einer erfolglosen Suche durch eine Polizeistreife, meldete sich der Angeklagte aus dem von Ihm betriebenen Imbiss im Industriegebiet Nord beim Polizeinotruf um 19 Uhr am Donnerstag und verlangte so die Darstellung der Polizei "die Verständigung des Bürgermeisters oder Polizeichefs" , weil, so die Polizeiformulierung, sonst ein Unglück geschehe.
Die Eskalation der angenommenen Gefährdungslage zur Bedrohungslage einschlieslich einem riesigen Polizeiaufgebot nahm wohl auch deshalb seinen Lauf, weil die Polizeicomputer ihn 40 mal registriert hatten und ein rechtskräftiges BTM Urteil vorlag.
Gleichwohl muss die Polizei eingestehen, dass in den ganzen 12 Stunden die dann folgten: " Konkrete Bedrohungen wurden jedoch nicht ausgesprochen.."
Irritierend ist auch, dass die Polizei selbst einräumen muss: "Die Feststellungen und Hinweise sowie Aussagen und Verhalten der Personen waren sehr widersprüchlich, was eine eindeutige und klare Gefährdungsbewertung wesentlich erschwerte."
Gleichwohl wurde dann aus der fehlenden Antwort der im Imbiss befindlichen 12 Personen - darunter wie sich zum Schluss herausstellte, seine unmittelbare Familie mit seinen 5 Kindern - auf die Aufforderungen den Imbiss zu verlassen, durch die Polizei geschlussfolgert: "was zu der Bewertung führte, dass man davon ausgehen musste, dass die Personen nicht freiwillig vor Ort sind."
Diese Bewertungen scheinen zu einer offensichtlich ziemlichen Unverhältnismässigkeit des polizeilichen Vorgehens beigetragen haben:

  • die 40 Erfassungen im  Polizeiecomputer wurden dern Medien kolportiert und so der Mann als gemeingefährlich präsentiert incl der
  • Fehlinformation , dass der Gerichtstermin wegen eines BTM-Deliktes anstand wie auch dass seine unmittelbare Verhaftung drohte
  • die nicht verifizierbare Möglichkeit von Benzinkanistern im Imbiss machte im Zusammenhang mit der Info Polizeichef-Vermittlung  als konkrete Behauptung, er wolle alle in die Luft sprengen,  die Runde
  • die beim freiwilligen Verlassen gegen  6 Uhr 15 von einem Mann aus  der Gruppe der 12 im Imbiss  Anwesenden dies so erfolgte, dass dieser  zur "Eigensicherung" der 400 Polizeikräfe überwältigt und mit Handschellen weggeführt wurde.
  • es bei vier Peronen , die bei der Festnahme der Hauptperson  diesen umgaben als Sie Ihn alle  aus dem Imbiss begleiteten, zu Schürfwunden durch den Zugriff des Spezialkommandos kam.

Die Erleichterung (" Einsatz glimpflich und ohne jegliche Schwerverletzte beendet") des Freiburger Polzeichefs, dem leitenden Kriminaldirektor Alfred  Oschwald, ist deshalb sehr wohl nachvollziehbar. Allerdings ist - noch wesentlich stärker als  nach den  Bombendrohungsaktionen vom Montag -    viel dringender die Frage nach der Verhältnismässigkeit des Vorgehens zu stellen. Seit der sommerlichen  Aktion in der Flüchtlingsunterkunft Bissierstr. ist die Vorliebe der aktuellen Polizeiführung für besonders martialische Polizeieinsätze ohnhin nicht von der Hand zu weisen.
kmm