Der Bundesgerichtshof hat am 16.Juni 21 die Revisionsanträge von fünf, der am 23.Juli 2020 vom LG Freiburg wegen im Rudel begangenen verurteilten Sexualdeliktes an einer jungen Frau auf dem Hans-Bunte Areal verurteilten Angeklagten verworfen. Nur bei einem der Angeklagten wurde die Höhe der in der Gesamtstrafe - Vergewaltigung mit 4 Jahren 2 Monate wegen Sexualdelikt - das bei 60 Tagessätzen bewerteten BTM-Delikts die Höhe von 10 €auf 1 € reduziert.
Alle 11 ergangenen Urteile gegen die Angeklagten sind jetzt rechtskräftig.