Im Januar 2020 soll nun die vielfach diskutierte und angekündigte Kameraüberwachung im Bermudadreieck und der unteren Bertoldstraße in Betrieb gehen. Um eine rechtliche Grundlage für die Überwachungsmaßnahme zu haben, muss die Örtlichkeit ein sogenannter "gefährlicher Ort" sein, ein Ort der also eine erhöhte "Kriminalitätsbelastung" aufweist. Um das nachzuweisen bedient sich die Freiburger Polizei einer etwas merkwürdigen Konstruktion. Gegenüber Radio Dreyeckland führt sie die Zahlen der Straßenkriminalität aus dem Jahr 2018 auf. Die "Straßenkriminalität" umfasst alle Straftaten, "die im öffentlichen Raum wahrnehmbar sind. Neben Körperverletzungsdelikten sind dies auch Sexualdelikte wie sexuelle Belästigung, Raubstraftaten, aber auch Diebstahls- und BtM-Delikte. Die Gesamtzahl der in diesem räumlichen Bereich (Bermudadreieck/Untere Bertoldstraße) amtlich bekannt gewordenen Delikte der Straßenkriminalität gemäß der oben stehenden Definition liegt im Jahr 2018 bei 221. Dies entspricht dem Anteil von 13,2 % der gleichgelagerten Delikte in der gesamten Freiburger Altstadt. Dabei hat dieser Bereich nur einen Flächenanteil von 2,29 % der Freiburger Altstadt. Damit dürften, bei einer angenommenen gleichmäßigen Kriminalitätsbelastung in der Freiburger Altstadt in diesem Bereich nur 38 Straftaten registriert werden. Die Belastung ist aber um das 5,5 fache höher."
Die Kameras sollen Freitag/Samstag von 22:00 – 06:00 Uhr und Samstag/Sonntag von 22:00 – 06:00 in Betrieb sein. In dieser Zeit seien 45, bzw. 52 Fälle von Straßenkriminalität festgestellt worden sein. In der Konstruktion des gefährlichen Ortes, die die Kameraüberwachung rechtlich begründen soll, klammert die Freiburger Polizei völlig aus, dass der Publikumsverkehr im Bermudadreieck und der unteren Bertoldstraße in den genannten Zeiträumen auch deutlich höher ist als im Rest der Innenstadt und die "Kriminalitätsbelastung" alleine deshalb schon, wenig erstaunlicherweise, erhöht ist. Ob ein solches Vorgehen rechtlich reicht, um einen so massiven Eingriff in die Freiheitsrechte, wie durch die angekündigte Kameraüberwachung, zu begründen? (FK)