Sabotiert Stadtspitze das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum??

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Sabotiert Stadtspitze das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum??

Nicht nur, dass sich das Bürgermeisteramt bei der Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Freiburg flagrant unterschätzt hat, denn das "bearbeitete Fallaufkommen"  sei "rund doppelt so  hoch wie [...]erwartet". Nein: neben den zwischen Februar 2014 und Januar 2015 bearbeiteten  110 Zweckentfremdungsverfahren (20 % Umnutzungen z.B. in Ferienwohnungen, 20 % Abbruch, 10 % Anträge auf Negativtest M.a.W. 50 % Leerstand???) verblieben 24 Umnutzungen zu 58 Wohnungen in Ferienwohnungen, 3 für Gewerbenutzungen sowie 17 Leerstandsverfahren noch im Anhörungsverfahren. Weit über 100 Verfahren konnten aber erst gar nicht aufgegriffen werden, da den Sachbearbeitern personelle Ressourcen fehlten, sie zu bearbeiten!!!  Da werden die Bürgerinnen, die zur Einleitung von 40 verfahren mitbeigetragen haben sich aber sehr bedanken.
Eine derartige Nichtbearbeitungsquote von nahezu 50% stinkt buchstäblich zum Himmel. Sie lässt sich kaum über die Nichtbesetzung von Stellen oder die Unterlassung von weiteren Stellenzuweisungen - beides trifft zu - rechtfertigen. Sie ist vielmehr  wohl nur aus mangelnden politischen Willen erklärbar.
Aus der bisherigen Aufarbeitung wird auch erkennbar, dass die Akteuere die Abschaffung der Zweckentfremdung als Inhaltsbestimmung des Eigentums durch CDU/FDP in 2006 weidlich zur Umwandlung in Büros und Ferienwohnungen genutzt haben. Sie waren so eifrig beim zweckentfremden von ehemaligen Wohnraum, dass sie auch gleich auf alle baurechtlichen Genehmigungen verzichteten. Auch hier will die Stadtverwaltung Milde zeigen: wer z.B. die Ferienwohnung zur Tourismussteuer vor dem 1.2.14 angezeigt hat, soll die nachträgliche Umwandlungsgenehmigung bei Nachreichung des Bauantrages bekommen. Dies sieht ein Satzungsentwurf vor, den der Bauauschuss am 4.3.15 vorberät. 
Interessant in der politischen Toleranz der Stadtspitze, der von Wohnungsnot an bezahlbaren Mieten geplagten Freiburg ist auch, dass nicht einmal ein Ausgleichsbetrag  für irreversible rechtswidrige Zweckentfremdungen in der Satzung enthalten ist. Diese Ausgleichsbeiträge soll demnächst der Bauauschuss - in geheimer ? - Sitzung festlegen dürfen. Halleluja! Ob sich die Stadträte diesem unsittlichen Angebot zur legalen Korrumpierung  wohl entziehen??

(kmm)

PDF icon 2015-02-25_Nr_G-15_019_VorlageZweckentfremdung1jahr.pdf