Sebastian Müller befürchtet fortgesetzte unrechtmäßige Videoüberwachung durch die VAG

Sebastian Müller befürchtet fortgesetzte unrechtmäßige Videoüberwachung durch die VAG

Nachdem er 2009 in Briefen auf die datenschutzrechtlichen Probleme mit der ausgeübten Praxis der Videoüberwachung durch die VAG an Haltestellen, besonders rund um den Bertholdsbrunnen hingewiesen hat, hakt noch Junges Freiburg Stadtrat Sebastian Müller nun noch einmal nach und stellt eine Anfrage zum Thema an den Oberbürgermeister.

Er könne 4 Jahre später keine großen Veränderung der Überwachungspraxis feststellen und auch eine deutlichere Kennzeichnung des überwachten Bereiches nehme er nicht wahr, so Müller.

Das Baden-Württembergische Innenministerium als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich hatte 2009 bezüglich der Videoüberwachung durch die Freiburger Verkehrsgesellschaft festgestellt:

„Mit Hilfe der von der VAG eingesetzten Videoüberwachung können im gesamten Streckenbereich und an Haltestellen nicht nur der Straßenbahnverkehr und die von der Straßenbahn genutzten Verkehrsflächen überwacht und der Betriebsablauf gesteuert, sondern die die Straßen nutzenden Teilnehmer am öffentlichen Verkehr, die Fußgänger auf den Gehwegen und in Fußgängerzonen, Gebäudefassaden, Balkone und Terrassen, Eingangsbereiche von Wohn- und Geschäftshäusern, Bereiche, in denen beispielsweise Gastronomie betrieben wird und die zur sozialen Kommunikation genutzt werden, Kinderspielplätze, sonstige Sitz- und Aufenthaltsbereiche und die dort befindlichen Personen überwacht werden. (…)"

Das Baden-Württembergische Innenministerium hatte damals erklärt, dass der Einsatz von Streckenkameras mit ihrer Möglichkeit zum Zoomen und Schwenken in der Art und Weise wie es die VAG praktiziert vom Bundesdatenschutzgesetz nicht gedeckt sei und deshalb unzulässig sei.

Schutzwürdige Interessen von Betroffenen der Videoüberwachung würden gegenüber dem Interesse der VAG überwiegen.

Erforderlichkeit sei nicht gegeben, wenn der Zweck der Videoüberwachung auch durch mildere, in die Rechte Betroffener weniger eingreifende, ebenfalls geeignete Mittel erreicht werden könne.

Sebastian Müller hält in seiner neuerlichen Anfrage fest, dass zumindest am zentralen Umsteigeplatz "Bertholdsbrunnen" immer noch dreh und schwenkbare Kameras mit Zoomfunktion installiert seien.

Er fragt danach, ob der der Stadtverwaltung die Position des Innenministeriums in all ihrer Tragweite bekannt sei und sie zusätzlich aus dem durch den durch NSA-Skandal geschärften Bewusstsein der Bevölkerung, Konsequenzen ziehe und will wissen:

  1. Hat die Stadtverwaltung und/oder der VAG-Aufsichtsrat aufgrund des NSA-Skandals mit der VAG über die Gefahren eines technisch möglichen Missbrauchs durch die NSA gesprochen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen angeregt?

  2. Wie hat die VAG in ihrer Überwachungspraxis auf die Rüge der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich im Innenministerium von Baden-Württemberg reagiert?

  3. Sind die Hinweise an den Haltestellen nun deutlich für alle Verkehrsteilnehmer aus allen Richtungen sichtbar? Wo wurden sie angebracht?

  4. Wie hat die VAG ihr Überwachungssystem gegen einen Missbrauch durch Geheimdienste oder anderer Stellen und Gruppen geschützt?

  5. Wurde die 2009 angekündigte genaue Statistik über die Straftaten, um nachweisen zu können, ob und in welchem Umfang die Beobachtung erforderlich sei, mittlerweile ausgewertet und welche Konsequenzen wurden aus der Analyse gezogen?

  6. Welche durch die Bewertung des Innenministeriums grundsätzliche und über Baden-Württemberg hinausreichenden Konsequenzen wurden vom Verband deutscher Verkehrsbetriebe mittlerweile gezogen?

  7. Inwiefern sind Polizeibeamten Daten aus der VAG-Überwachung direkt zugänglich und wie werden diese an die Polizei im Falle einer Straftat weitergegeben?