Schon im grün-schwarzen Koalitionvertrag war die vollumfängliche Umsetzung des Gebrauchs der Möglichkeiten des seit 2015 geltenden §25 b Aufenthaltsgesetzes , der die Verkürzung der Voranrechenzeiten für einen dauernden Aufenthaltstiteln auf 4/6 Jahre auch für Flüchtlinge ermöglichen sollte, vereinbart.
Das Ministerium überliessen die Grünen der CDU . Damit dauerte die Umsetzung lange. So lange, daß die gesetzliche Änderung des Bundes sie beinah überholte. Gleichwohl feiert sich die CDU Riege im Justizministerium:"Siegfried Lorek sagte: „Wer arbeitet und sich integriert, soll bleiben dürfen. Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag geeinigt, und entsprechend haben wir geliefert: Wir wollen denjenigen, die sich bereits seit vielen Jahren im Land aufhalten, nicht straffällig geworden und gut integriert sind, einen rechtmäßigen Aufenthalt ermöglichen."
Meike Olszak vom baden-wüttembergischen Flüchtlingsrat zur jüngst sich selbstfeiernden unter Federführung von Peter Lorek (CDU) erlassenen Handreichung an die Ausländerbehörden in Land- und Stadtkreisen in Baden-Württemberg.