Selbsttötung oder Fremdverschulden? - Die 26. Sitzung des NSU-Untersuchungsausschuß sieht sich am "Ende der Fahnenstange" bei Florian H.

Selbsttötung oder Fremdverschulden? - Die 26. Sitzung des NSU-Untersuchungsausschuß sieht sich am "Ende der Fahnenstange" bei Florian H.

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Polizeifoto von Fahrerseite im PUA am 9.3.2015
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Keine (all rights reserved)
Quelle: 
RDL/kmm

Thema am gestrigen Montag, 21.9.2015 bei der 26. Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses in Stuttgart war die Todesursache von Florian Heilig.

Zwei Zeugen  Hr. Schubert und Herr Eckstein beschrieben erneut die Situation am 16.9.2013 als gegen 9 Uhr der blaue Peugeot in dem Florian H. verbrannte  auf dem Cannstatter Wasen geparkt war. Herr S. war als Landschaftsgärtner seit 7 Uhr Morgens eingesetzt. Rückschnitte der Büsche am Wasen Zusammenkehr und Abfuhr per LKW. Gegen 8 Uhr bemerkte er, wie der blaue PKW "vorschriftswidrig" sich von der Bundesstresse in den Cannstatter Wasen bewegte und dann halb in der Fahrbahn auf dem Weg zum Campingplatz parkte. Dort sah er ihn bis zum Brand sowie der folgenden Knall und weiteren Verpuffungen noch 3-4 mal. Damit wurde die polizeiliche Annahme  Florian H. hätte zwischen 23 Uhr und 9 Uhr morgens auf dem Cannstatter Wasen  verbracht, wo zuletzt eine Polizeistreife um 7 Uhr ihn bemerkt haben wollte, nachhaltig  in Zweifel gezogen.

Diese Aussage hätte er auch gegenüber einem der Tatortermittler gemacht. Diesen ("älterer Mann in weissen Overall") identifizierte auf einem Foto als den Beamten Kork.. Auch der andere Zeuge Eckstein, der beim Kranabbau für den Cannstatter Wasen in einer ca. 4 köpfigen Monteursgruppe vor Ort war und mit Feuerlöscher den Brand erst teillöschte  bevor er neu - hinten auf der bank- aufloderte, teilte mit, dass S. ihm diese Geschichte erzählt hatte. Beide erkannten sich auch wechselseitig wieder im Ausschuss, wobei S. sich nicht nicht mehr daran  erinnerte auch dem E. die vorschriftswidrige Einfahrt geschildert zu haben.
Während die Polizisten Arnold zwar S. Personalien aufschrieb, konnte sie sich sich nicht an die Schilderung der PKW-Bewegung nicht erinnern. Der LKA Beamte Meier, der zufällig eine 4-wöchiges Praktikum im Brand-und Tötungsdezernat des PP Stuttgart absolvierte und den Kontakt zu (Big Rex?) Staatschutz Stefan Schöllhorn wegen der POLAS Auskunft zu Florian H. herstellte - dann aber nicht mehr über die Kontakte auf Leitungsebene informiert wurde - schilderte sein Bemühen, die video-Auswertung einer nahegelegenen Tankstelle in der Ermittlungsgruppe durchzusetzen, nachdem er zum zweiten der drei Brände seiner Praktikumszeit nicht entsandt worden war. Aus 15 Stunden Material der Tatort nächsten Shelltankstelle konnte er jedoch in4- 6 stdg. Recherchen den Peugeot nicht herausfinden. Zu einer Auswertung weiterer   Videoaufzeichnungen von zwei naheliegenden Tanken kam dann es nicht. (Es blieb auch offen warum einene Aktenotiz Sicherung der videoaufzechnengen auf Fetsplatte nicht vollzogen wurde)
Der Ober-Staatsanwalt Biehl hatte sich in Absprache mit Tatort-Brandermittler Kork. (s.o.), der auch an der Obduktion teilnahm, bereits um ca. 16 Uhr bereits auf Selbsttötung festgelegt. Befremdlich bleibt angesichts der Aussagen des LKA Beamten zu den (negativen) "Erfolgen" seiner - Eigeninitiative - Video-Auswertungen, dass bereits am nachmittag des Tattages , die Beamten, die die Todesmitteilung der Familie (darunter der Beamte, der seinem KKK Bruder auch weitere Polizisten vermittelte und zuvor schon Kork. bei den Brandermittlungen am Wasen fotografierend geholfen hatte ) überbrachten, von  Videobeweisen, die den Einkauf  eines Kannisters durch Florian H. u.a. als Selbsttötungsindiz belegten,  anführten.

Insgesamt unterstrichen alle vier Zeugenaussagen, die absolut schlampigen und vorsätzlich  nicht weitergeführten Todesermittlungen zu Florian H. 2013 ohne neue starke Indizien für/oder gegen Fremd- bzw. Eigentötung  zu erbringen. 

Für den  parlamentarischen Untersuchungsausschuss erklärte der Grünen Obmann, Filius, dass das Ende der Fahnenstange der Aufklärung zu den Todesumständen  Flrorian H. erreicht sei. Nachdem die vom Ausschuss bereits am 24. Juli ermächtigte, am 14. 9.15 vom Amtsgericht beschlossene und 18.9.15 erfolglos realisierte  Durchsuchung keine neuen Erkenntnisse zu den letzten Stunden vor dem Tod erbracht hatten.

Der Ausschussvorsitzende W. Drexler hatte zuvor den Durchsuchungsbefehl bei der Familie als verhältnismässig gerechtfertigt und den Beschluss bekannt gemacht, zukünftig nicht mehr Schreiben/Hinweise von Bürgern an den Ausschuss an die teilnehmenden Regierungsvertreter  weiter zu leiten. Hintergrund war die Einleitung eines Diziplinarverfahrens gegen einen Polizisten, der sich über die mangelnde polizeiinterne  Aufklärung beschwert hatte soiwe Ermittlungsmassnahmen gegen den Ex V-Mann "Erbse", der seien Aussagen vor dem UA wie dem LKA widerrufen hatte und doch die Aussagen des Ex- LfV Mannes Stengel betsätigte bereits 2003 vom NSU gesprochen zu haben.  Der war unter Vorhalt der Information aus dem Landtagsausschuss  - Schreiben an den Vorsitzenden - vier Stunden lang vom BKA befragt worden, Der Informationfluss Regierungsvertreter IM-LKA-BKA ist verbürgt.

Zeugenaussage Schubert  25:24

Zeugenaussage Eckstein 28:48

PK des Vorsitzenden vor dem 26. PUA Sitzung 15:04

PK zu den Beschlüssen des UA in der nichtöffentlichen Sitzung

Zeil1  12:51

Teil2  32:41

Teil3 5:56

O-Töne Courtesy T. Moser