Die Erleichterung schien mit Händen zu greifen, nicht erst bei der Abschlusspressekonferenz. Der Brandermittler Korke, der am 9.3.15 einen betont nochchalent wirkenden, eher von erkennbaren Desinteressen geprägten Auftritt vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss hingelegt hatte, konnte nach Einleitung eines dienstrechlichen Verfahrens auf eine weitere Einvernahme mit seinem Aussageverweigerungsrecht reagieren.
Aber auch CDU Obmann Pröfrock sah in seiner Bewertung den Pfeiler des Ermittlungsergebnis, dass ausser Florian H. niemand am Tatort bemerkt wurde, noch nicht am Wanken.
Die Aussage des Fahrlehrers und Ausbilders Jörg M. war dabei eigentlich unmissverständlich. (siehe unten
Die eingesetzte KOK Elke (damals:) Schulze fertigte aber einen Vermerk, dass der Fahrlehrer keinen Insassen im Kleinwagen bemerkt habe. Seine Aussage schien Ihr zudem derartig unwichtig, dass weder seinen Name noch Anschrift oder Telefonnummer im zu Dienstende gegen 13 Uhr gefertigten Vermerk auftauchten. Diese will sie vielmehr in Ihrem Dienstbuch genannten Notizen festgehalten haben. Notizen die dann „aus Datenschutzgründen“ und wegen fehlender Nachfragen der ermittelnden Abteilung gar nicht mehr den Wechsel zu einem neuen Polizeipräsdium in 2014 überlebten. Ein Fehler wie Sie rückblickend eingesteht. Nicht jedoch, dass die Aussage auch zu einer neuen Ermittlungsrichtung hätte führen müssen. Denn von Insassen und einer rauchenden Person will sie ja gerade nichts gehört haben.
Ein Fehler, der sich neben den Entscheidungen des Brandermittlers Korke und des mit ihm eng kooperierenden und dirigierenden Obersstaatsanwalt Biehl aber bescheiden ausnimmt. Diese wehrten konsequent alle Versuche der EG Umfeld des LKA ab, weitere Spuren der Todesumstände über Funkzellenabfrage oder Durchsuchung auszuloten.
KHK Korke unterliess nach der Reklamierung des Suizids mitten in der Obduktion durch OStA Biehl weitere Ermittlungen am PKW des Florian H.. Stattdessen vergab er unverzüglich einen Verschrottungsauftrages, dessen Ausführung nur durch die Forderung der Familie auf Auslieferung des Brandautos vereitelt wurde. Das Auto kam dann ohne jedes förmlich gefertigtes Übergabeprotokoll - „eigentlich Standard" so KHK Astrid B.–an die Familie. Dieser Ermittlungsmodus bescherte Korke jetzt ein Dienstaufsichtsverfahren, das ihn von weiteren peinlichen Befragungen im Ausschuss befreit.
Nach den Märzauftritten gaben sich die als Zeugen vernommenen Bematen von PP Stuttgart und LKA als Weltmeister der Unzuständigkeit: Krinimalhauptkommisarin Astrid B. war nur als Ausbilderin einer jungen Kollegin auf den Cannstatter Wasen. Gezeigt wurde, wie die Fotos zur Dokumentation pozentieller Spuren geschossen werden. Bei der Durchmusterung des vorher mit dem Überresten des verbrandten FlorianH. abgeschleppten ausgebrannten Peugeots kam sie bis zur Durchsuchung zweier LKA Beamter ihrem Auftrag von Brandermittler Korke nach Schlüssel usw. zu suchen nur so nach, daß sie "ohne Spuren zu verwischen" (nach dem Transport!) im Fahrerbereich, mit den Augen absuchte. Sie beobachte zwar die Arbeit der LKA Beamten, war über deren genaue Arbeit aber nicht im Bilde , weil eben unzuständig.
Die staatsanwaltlich beigezogenen LKA Beamten des KIT wiederum, waren aber keine Ermittler, sondern "Sachverständige". Sie so, der zum zweiten Mal aussagenden Dr. Knödler, dürften gar nicht so Gerichtsurteile,DIN Normen und Verwaltungsvorschriften, den Ermittlern Hinweise geben. So seine Vornemerkung, die wie angelesen wirkte.
So habe er zwar vermerkt, dass ein Krummes Messer ("Machete") oder ein - vom Ihm oberflächlich gemusterter - Rucksack hinten vorhanden gewesen sei. Diese auszuwerten, wäre aber nun Aufgabe der Kollegen des PP Stuttgart gewesen. Eine Gasdruckpistole oder Feuerzeug oder Mobiltelefone hätten Sie aber nicht entdeckt, da sie (der Kollge für die Fahrzeugelektrik) sich nur auf die möglichen Brandherde zu konzentrierten hätten. Gleichwohl: ohne Anschmelzungen könne das im hinteren Teil gefundene Feuerzeug doch wohl kaum als Zündmittel des offenen und überwiegend geleerten Benzinkanisters unter dem Beifahrersitz als von Ihm einziger identifizierten Brandquelle fungiert haben. Dass Russanalysen Ihnen bisher noch nie gelungen sein und auch die Literatur nix über Erfolge dazu ergäbe, dessen sei er sich aber sicher.
Weder KHK Astrid B., noch KOK Elke (damals:)Schulze oder Dr. Knödler vom KTI war aber nach Eigenbekunden bekannt, dass es sich bei dem Toten, den Sie im abgeschleppten Peugeot zu sehen bekamen, um einen in Big Rex Programm befindlichen Naziaussteiger handelte, der am Nachmittag vom LKA um 17 Uuhr hätte einvernommen werden sollen. Dr. Knödler erinnerte sich nur "noch" an eine Warnung des (Brandnicht-)Ermittlungsführers KHK Korke vor möglichen Waffen im PKW.
Die von den Ausschussmitgliedern wohl unisono geteilte Ansicht, dass diese Ermittlungen wohl hoffentlich kein "Paradefall" baden- württembergischer Polizeiarbeit sei, ist aber ohne Würdigung der staatsanwaltlichen Entscheidungen in Stuttgart, die die Ermittlungen steuerten, kaum als hinreichend aufzufassen. Umso elementarer wäre es, wenn der Ausschuß nicht einfach die Wiederaufnahme der Todesermittlungen nur begrüssen würde, sondern klare Erwartungen zu unterlassenen Ermittlungsschritten definieren würde!
(erweitert u. geändert: 17.4.15 kmm)
Die Aussage des Fahrlehrers Jörg M.