Gestern hat der Bundestag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um die Parteienfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien abzuschaffen. Welche Parteien als verfassungsfeindlich einzustufen sind, darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Der Impuls für den jetzige Beschluss kam, nachdem ein Verbot der NPD zu Jahresbeginn gescheitert war. Auch Ersatzorganisationen von als verfassungsfeindlich eingestuften Parteien sollen künftig keine staatliche Unterstützung mehr erhalten. Ebenso werden steuerbegünstigte Spenden für sie gestrichen. Wenn Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat nach sechs Jahren keine Verlängerung beantragen, enden die Sanktionen für die betreffende Partei. 2016 erhielt die NPD aufgrund von Wahlergebnissen und eingeworbenen Spenden eine Million Euro an Steuermitteln. Sollten die Aktivitäten der Partei als gegen die Verfassung gerichtet bewertet werden, würde der Entzug der staatlichen Unterstützung die NPD vermutlich hart treffen.
Kritik am Beschluss kam von den Grünen und den Linken. Sie bemängelten, dass die Änderung des Grundgesetzes die Chancengleichheit der Parteien grundsätzlich angreife.