Staatsanwaltschaft in São Paulo verklagt Gewerkschaft auf umgerechnet 116 mio. € Bußgeld

Staatsanwaltschaft in São Paulo verklagt Gewerkschaft auf umgerechnet 116 mio. € Bußgeld

Wegen ihres Streiks vom 5. bis 9. Juni im Vorfeld des Eröffnungsspiels der MännerWM in diesem Sommer wird die U-Bahn-Gewerkschfat nun zur Kasse gebeten. Die Streikenden hätten damit nämlich „moralische Schäden“ angerichtet, so die Staatsanwaltschaft. Der Gesetzestext, der das Recht auf Streik reguliert, sieht es als notwendig an, daß verschiedene Erfordernisse erfüllt werden – so z.b. eine Ankündigung im Voraus, die nicht-Verletzung der Rechte Anderer und die Instandhaltung von minimalen Dienstleistungen für die Bevölkerung.

Die besagten Erfordernisse hatte das Arbeitsgericht in einer vorherigen Entscheidung festgelegt: Arbeiterinnen und Arbeiter müssen demnach 100% des öffentlichen Verkehrs zur Rushhour sicherstellen, das heißt zwischen fünf und neun Uhr morgens sowie zwischen 17 und 20 Uhr. Außerdem müßten 85% der restlichen Fahrpläne eingehalten werden. Das Urteil hatte den Ausbruch des Streiks der Gewerkschaften nicht verhindert; während des Stillstands seien mehr als sieben Millionen Nutzerinnen und Nutzer zu Schaden gekommen.

Die U-Bahn-Gewerkschaft in São Paulo hat nun Unterstützung von allen anderen gewerkschaftlichen Organisationen bekommen. Sie befindet die Entscheidung für verfassungswidrig denn sie verletze das Recht auf Streik der Arbeiterinnen und Arbeiter und verweigert bis jetzt die Zahlung. Das Urteil verfolge das Ziel, die Gewerkschaften zu schwächen, indem sie ihre Kasse leere, heißt es.

Um eine Zahlung zu garantieren, will die Staatsanwaltschaft nun ein Zugeständnis der Gewerkschaften, daß sie eine Sperrung aller Finanzangelegenheiten der Organisation anordnen kann.

(pulsar)