Staatsanwaltschaft Stuttgart noch immer ohne vertiefendes Gutachten zu Handlungsfähigkeit von Florian H. bei seinem Verbrennungstod

Staatsanwaltschaft Stuttgart noch immer ohne vertiefendes Gutachten zu Handlungsfähigkeit von Florian H. bei seinem Verbrennungstod

Der seit Freitag dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorliegende schriftliche Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu den neu aufgenommenen Todesermittlungen von Florian H. im September 2013 gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass der Rechtsmedizin ein Gutachtenauftrag erteilt wurde, um abzuklären, ob der für sich schon tödlich wirkende  Medikamentencocktail mit eienr hohen Betablockerdosen, durch Übergang in den Blutkreislauf vielleicht eine Handlungsfähigkeit des durch den Brand getöteten  Florian H. ausschliessen könne.
Dies sagt auf der Pressekonferenz im Anschluss an die in geheimer Sitzung erfolgte mündliche Erörterung mit den Staatsanwälten der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) auf Nachfrage von RDL. 0:44
Beim  Auschuss scheinen hier - angesichts der eigenen Nichteinmischungserklärung - hier selbstgesetzte Aufklärungsschranken vorzuliegen. Gleichwohl sprechen Obleute unvermindert von Selbsttötung des Florian H. der am Todestag im Spetmeber 2013 beim LKA zu seinem Wissen über mögliche Verquickungen der Naziszene in die Tötung von Michèle Kiesewetter hätte aussagen sollen.
Die Auswertung der Blutanalysen - Absorption im Blutkreislauf als Hinweis auf die Steuerungsfähigkeit - ist elementar zur Beurteilung, ob Florian H. eine Selbstentzündung des KfZ  verursachen hätte  konnen. Erst recht nachdem bekannt ist, das das Auto eine Stunde vor Inbrandesetzung und Verpuffung auf dem Wasen noch bewegt worden sein soll und  dann  -verkehrshindernd - auffälig geparkt wurde.