JuPI Fragen Antwort : Stadt rudert endlich bei eigener Untätigkeit im Schutz der Freiheit der Berichterstattung zurück - aber nur Millimeterweise

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Stadt rudert endlich bei eigener Untätigkeit im Schutz der Freiheit der Berichterstattung zurück - aber nur Millimeterweise

In einer Antwort an die JUPI Fraktion hat die  Stadtverwaltung endlich ihr notorische Untätigkeit gegen Grundrechtsverstösse seitens des von Flügelfaschos dominierten AfD KV Freiburg leicht korrigiert: "Mit Blick auf den strittigen Vorfall und hinsichtlich potenziell sich wiederholender Situationen soll ein entsprechender Hinweis auf das Teilnahmerecht der Pressevertreter_innen an öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen gem. § 6 Abs. 2 VersG in die entsprechenden städtischen Verträge aufgenommen werden."

Der bezeichnete Vorfall bestand in dem den Grundrechten hohnsprechenden Verweis des WDR Teams von der öffentlichen WahlPropaganda Veranstaltung aus dem städtischen Bürgerhaus Zähringen durch den Kandidaten Karl Schwarz und den nach Lörrach ausgewichenen Dubravko M.. Dieser, der zuvor schon seiner Verachtung freier Berichterstattung mit Drohaktionen gegen den SWR unterstrichen hatte, ist ein mehrfach erstinstanzlich verurteilter Gewalttäter.
Entgegen den Tatsachen behauptet die Stadtverwaltung weiterhin, daß es zuvor bei den vier Veranstaltungen zu keinerlei Ihr bekannten Verstößen der AfD  gegen § 6 Abs 2 VersG gekommen sei."Ähnliche Vorfälle gab es bisher keine."
Dies obwohl Radio Dreyeckland bereits über die Behinderung bei der AfD Veranstaltung im Bürgerhaus Zähringen 2018  die Stadt und den Gemeinderat informiert hatte und die Durchsetzung der Medienfreiheit verlangte (sieher unten Beitrag aus 2018). ("Bei der öffentlichen Veranstaltung am 31.10.2018 gab es im Vorfeld intensive Gespräche zwischen der AfD und der Stadtverwaltung (AföO), in denen u. a. festgelegt wurde, dass der Presse uneingeschränkter Zutritt gewährt wird und die Hausordnung des Bürgerhaus‘ Zähringen einzuhalten ist. Die Auflagen wurden schriftlich festgehalten. Die AfD versicherte dabei, alle Pressevertreter_innen mit Presseausweis den Zugang zur Veranstaltung zu gewähren und diese natürlich willkommen zu heißen.")

Auch sieht die Stadt gegenüber dem in seinen Grundrechten verletzten Team im Auftrag des WDR für eine Entschuldigung offenkundig keine Veranlassung! Statt sich für die eigene Nachlässigkeit bei Nutzungsüberlassungen zu entschuldigen, wird vielmehr auf eine schon gegenüber RDL reklamierte Formel ausgewichen: "Zur Aufklärung und Sanktionierung eventuell begangener Rechtsverstöße durch die Mieter_innen steht den Beteiligen, wie dargestellt, der Rechtsweg offen."
NA TOLL WIE DIE STADTVERWALTUNG IHRE VERANTWORTUNG ZUR VERTEIDIGUNG VON GRUNDRECHTEN WEGSCHIEBT !!

(kmm 17.3.2021)

Antwort an JUPI https://www.jupi-freiburg.de/antwort-afd-buergerhaus/