Diese Frage drängt sich unmittelbar auf, wenn sich mensch das In-Kassa Programm zum Abverkauf des Altbaubestandes von 100 Reihenhäusern mit ca. 200 Wohnungen in Haslach-Gartenstadt für ca. 15 Mio.€ (100 mal 150.000€) allein beim einem Gebäuderestwert der Häuser, die in den FSB-Büchern mit Erinnerungswerten von jeweils 1 € je Haus stehen müssen, genauer unter die Lupe nimmt:
Dabei ist zunächst festzuhalten, daß dieser skandalöse wie sittenwidrige Wucherverkauf zu Wfl-qm Preisen von ca. 14-1600 € (die Häuser habe im Schnitt 88 qm Wohnfläche) und nur den Gebäudepreis umfasst. Für sich genommen wird trotzdem die Grenze zum strafbaren Unrecht möglicherweise knapp unterschritten.
Auch das Eingeständnis, daß die FSB einen Sanierungsbedarf im Volumen von 90- 150.000 € je Haus hat auflaufen lassen , offenbart zwar einen notorischen wie sehr groben, vermutlich jahrzehntelangen Verstoß gegen die Vermieterpflichten zur Instandhaltung und – setzung: so wird in der Anlage 2 von G12/120.1 am Beispiel von der Freiligrathstr.101 ein Instandsetzungsaufwand von 72.500 € kalkuliert. Der Mann weiß also um seine Verfehlungen! Doch wer kann diese notorische Vernachlässigung rechtlich jetzt noch einklagen?
Dagegen nimmt sich der als Verkehrswert angenommene Grundstückspreis von 320 € /qm für sich genommen eher unspektakulär aus, summiert sich aber auf bei den denkmalgeschützen Grundstücksensemble aber auf ca. 96.000€ oder mindestens 1000€ /qm der nicht mehr über 100 qm vergrösserbaren Wohnfläche .
Um jedoch das Urteil eines flagranten politischen Skandals dieses Abverkaufs der Haslacher Gartenstadt präziser zu bestimmen sei zum Vergleich angeführt:
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1838 € wurden 2009 im Schnitt bei Wiederverkäufen von Eigentumswohnungen in Freiburg erlöst,allerdings die Grundstückpreisen inclusive!
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Die Stadtbau selbst soll Häuser mit 946 Wohnungen aus städtischem Eigentum erwerben, die angesichts der Kaufsummme für den Gebäudewert von 32 Mio € bei 61.000 qm Wohnfläche also auf gerade mal 500 €/qm Wohnfläche kommen!!
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Folglich gehört schon eine maximale nicht zu überbietende Dreistigkeit dazu, wenn der FSB Geschäftsführer Klausmann als verantwortlicher Verursacher der unterlassenen Instandhaltung jetzt im Gemeinderat die Maximalgrenze von 11% nach BGB auf die Miete umlegen will - für die 77.500 € Kosten der „Modernisierung“. Dabei handelt es sich um die klassische energetische Sanierung der Gebäudehülle incl. der Heizanlagen.
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Nun ist mittlerweile allgemein bekannt ist, daß das KFW-Klimaprogramm Kredite bis 75.000 € zu 1% Zins plus 1% Tilgung vergibt. Eine den Gesellschaftszweck der FSB entsprechende Kalkulation dürfte nur diese plus 2 % Abschreibung und ggf. erhöhte Tilgung ansetzten. Umlegbar sind also maximal 5 % also 3750 € oder 3,29 je qm im Monat nicht aber die Klausmann Wuchermietaufschläge von 7,48 € je Quadratmeter.
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Damit ist bei einer jetzigen Grundmiete von 4,52 eine qm- Miete von 7,81 € und damit bei eingesparten Nebenkosten eine nahezu warmmietenneutrale Sanierung möglich. Würden noch zusätzliche aus dem Landesprogramm Sanierungsmittel akquiriert wäre dieses Ergebnis mit Sicherheit erzielbar! Folglich ist das Abverkaufsprogram nicht nur antisozial sondern schlicht antiökologische werte Damen und Herren von den Grünen!
Doch dem FSB Geschäftsführer juckt der Hafer zu Lasten der Mieter total. Er schlägt zusätzlich den Gemeinderäten auch noch vor:
„3. Die Verkaufserlöse sind von der FSB für den sozialen Geschosswohnungsbau,für Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und energetische Sanierungsmaßnahmen ihrer Mietwohnungen zu verwenden.“
Die Instandsetzungen und Instandhaltungsaufwand zahlen die Mieter der Stadtbau aber schon längst Monat für Monat mit ihrer Miete!!!! Nach Klausmanns Angaben mit über 20 € je qm im Jahr. Nur wird die Mängelbeseitigung und Instandsetzung in einer Vielzahl der FSB Quartiere den Mietern vorenthalten !
Wenn jetzt die überteuerten Verkaufserlöse aus AltBeständen in der Halsacher Gartenstadt, die bewusst nicht mehr gepflegt wurden, was Vermieterpflicht war,dazu verwendet werden sollen, dass laufende Mieteinnahmen für Erweiterungen im Neubau abgelöst werden, dann nennt Mensch dies strafbare Anstiftung zur Untreue zu Lasten all der Mieter in allen Wohnungen deren Mängel nicht behoben werden, obwohl die Mittel dazu aus Mieterlösen längst vorhanden sind!
Welcher Gemeinderat geht jetzt zur Scherpunktstaatsanwaltschaft in Sachen Wirtschaftskriminalität ? Oder müssen auch dies auch wieder die Einwohnerinnen Freiburgs machen?
KMM 21.3.2012
Die Vorlage zum Gemeinderat (120.1 udn Anlagen) ist unter folgendem Link ToP 9.1. zufinden:
http://www.freiburg.de/servlet/PB/menu/1147972/index.html
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