Türkei: Auch Staatsanwältin hält Aufhebung der Istanbul-Konvention für verfassungswidrig

Türkei: Auch Staatsanwältin hält Aufhebung der Istanbul-Konvention für verfassungswidrig

Auch die Staatsanwältin am obersten Verwaltungsgericht der Türkei, Nazli Yanikdemir hat sich gestern der Argumentation zahlreicher klagender Verbände angeschlossen, wonach die Aufhebung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verfassungswidrig war. Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte in der Nacht vom 19. auf den 20. März 2019 ein Dekret unterschrieben, in dem er den Austritt der Türkei aus dem auch als Istanbul-Konvention bekannten Übereinkommen erklärte. Der Austritt wurde trotz zahlreicher Proteste am 1. Juli 2019 wirksam. Verfassungsrechtler*innen waren sich aber von Anfang an einig, dass der Präsident nicht das Recht hat, die Gültigkeit eines vom Parlament ratifizierten Vertrages einfach aufzuheben.

 

Der Vertrag verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu einer Reihe von Maßnahmen, unter anderem zur Einrichtung von Frauenhäusern. Von der Aufhebung wird außerdem befürchtet, dass sie gewaltbereite Männer ermutigt. Die Vertreterin der türkischen Journalist*innen Gewerkschaft TGS, Banu Tanu sagte bei der gestrigen Anhörung, dass seit der Aufhebung der Istanbul-Konvention über 500 Frauen in der Türkei ermordet wurden. „Wir fürchten uns, dass eines Tages die Reihe auch an uns kommt“. Sie widersprach damit Erdogans Argumentation, dass der Vertrag überflüssig sei, weil auch die bestehenden Gesetze die Frauen schützen würden. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird für den 23. Juni erwartet.