Ankara: Gericht weist Klage gegen die Aufhebung der Istanbul-Konvention zurück

Ankara: Gericht weist Klage gegen die Aufhebung der Istanbul-Konvention zurück

Mit drei zu zwei Stimmen hat das oberste Verwaltungsgericht der Türkei die Klagen gegen den Austritt des Landes aus der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen zurückgewiesen. Der Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte den Austritt der Türkei per Dekret auf den 1. Juli festgelegt. Über 200 Frauenorganisationen, Einzelpersonen und Oppositionsparteien hatten gegen diese Entscheidung geklagt. Sie argumentierten, dass ein vom Parlament ratifizierter internationaler Vertrag höchstens durch das Parlament aufgehoben werden könne. Die Mehrheit des Gerichtes argumentierte nun damit, dass der Präsident laut der Verfassung internationale Verträge bestätigt. Also könne er diese Bestätigung auch zurückziehen.

 

Die Istanbul-Konvention ist ein umfangreiches Vertragswerk, das die Mitgliedsstaaten des Europarates zu einer Reihe von Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen, sowie verschiedene Arten von Belästigung und Diskriminierung verpflichtet.

 

Alle Mitgliedsländer des Europarates, mit Ausnahme Russlands, haben das Vertragswerk unterschrieben, aber einige Staaten wie zum Beispiel Großbritannien haben es bis heute nicht ratifiziert. Die Türkei hatte als erstes Land unterschrieben und war auch am schnellsten mit der Ratifizierung. Türkische Frauenorganisationen sagen, dass die Umsetzung des Vertrages zwar immer ungenügend war, dass aber von der Aufhebung des Vertrages nun ein fatales Signal ausgehe. Die Aufhebung der Istanbul-Konvention verstärke bei Männern das Gefühl, dass der Staat im Grunde auf ihrer Seite stehe. Für den 1. Juli haben Frauengruppen und LBGTQ-Gruppen in zahlreichen Städten von der 15-Millionen-Metropole Istanbul bis zur Kleinstadt Hopa an der georgischen Grenze erneut zu Protesten aufgerufen.