Nach zwei Gerichten in Istanbul haben sich nun auch höhere Instanzen geweigert, die Journalisten Mehmet Altan und Sahin Alpay aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Das Verfassungsgericht hatte die Freilassung der beiden Journalisten angeordnet und dies unter anderem mit der Pressefreiheit begründet. Vor zwei Jahren hatte der Staatspräsident Tayyip Erdogan in einem ähnlichen Fall dem Verfassungsgericht Verfassungsbruch vorgeworfen, weil es die Freilassung zweier Journalisten angeordnet hatte. Damals waren die unteren Gerichte der Anordnung des Verfassungsgerichtes noch sofort und anstandslos gefolgt. Die Gerichte versuchen sich jetzt herauszuwinden indem sie sich nicht zur Zuständigkeit des Verfassungsgerichtes äußern, was Erdogan tat, sondern auf die nicht ordnungsgemäße Zustellung der Entscheidung berufen. Offenbar wird die Veröffentlichung des Urteils in der offiziellen Zeitung der Türkei verhindert. Das Urteil steht aber auf der offiziellen Internetseite des Verfassungsgerichtes und wird von diesem auf Anfrage bestätigt. Nach der Entlassung und zum Teil Inhaftierung zahlreicher Richter seit dem Sommer 2016 steht die türkische Justiz unter starkem Druck.