Frankreich: Terrorprävention oder Strafe auf Generalverdacht?

Terrorprävention oder Strafe auf Generalverdacht?

Ein vom Senat bereits gebilligtes neues Gesetz gibt der Justiz die Möglichkeit, Personen die wegen Delikten im Zusammenhang mit Terrorismus intensiv überwachen zu lassen. Es handelt sich um intensive Eingriffe, wie die Festlegung des Wohnortes oder das Tragen einer elektronischen Fußfessel, die einer Art Bestrafung gleichkommen. Bestrafung für eine Tat, die nicht begangen wurde? Dies fragt unser Frankreichkorrespondent Bernard Schmid. Er erläutert auch, dass wegen wirklich schwerster Straftaten zu Verurteilte garnicht unter das neue Gesetz fallen und dass Menschen, die dem Staat noch nicht aufgefallen sind, ohnehin die größere Gefahr darstellen.