Transparency fordert schärferes Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung

Transparency fordert schärferes Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung

Der gemeinnützige Verein Transparency International Deutschland fordert von der neuen Regierung ein schärferes Gesetz gegen die Bestechung von Abgeordneten. Anlass ist die Tatsache, dass sich Abgeordnete erhebliche finanzielle Vorteile in der Maskenaffäre verschafft haben, dies aber mangels gesetzlicher Regelung nicht strafbar war. Dies kam insbesondere in einem Verfahren gegen Georg Nüßlein und Alfred Sauter und einen Unternehmer zum Ausdruck. Nüßlein und Sauter saßen zum Zeitpunkt der Auftragsvermittlung als Abgeordnete der CSU im Bundestag. Das Oberlandesgericht München entschied aber im November, dass weder eine Bestechlichkeit noch eine Bestechung von Abgeordneten vorliege, da sie ihre Lobbytätigkeit nicht im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit ausgeübt hätten. Das heißt, wird ein Abgeordneter etwa für sein Abstimmungsverhalten im Bundestag bezahlt, so ist das Abgeordnetenbestechung. Greift er oder sie aber nur zum Telefon und lässt seine Beziehungen zu einem Ministerium oder etwa zum Gesundheitsminister spielen und kassiert dafür eine dicke Provision, so ist das nicht strafbar. Diese Gesetzeslücke hatte bereits das OLG München bei dem Freispruch im November 2021 kritisiert. Nun fordert Transparency von der neuen Bundesregierung ein Gesetz wonach es generell strafbar sein soll, wenn Abgeordnete ihre Stellung gebrauchen, um sich selbst Vorteile zu verschaffen. Private Provisionsgeschäfte mit dem Staat sollten generell verboten werden. Die gegenwärtige Regierung plant bereits eine Verschärfung der Gesetze. Wie scharf es am Ende tatsächlich wird, ist aber noch unklar.