„Unmenschliche und rechtswidrige Haftbedingungen“: Aktivist*innen nach Kohlekraftwerk-Blockade in Jänschwalde noch immer im Gefängnis

„Unmenschliche und rechtswidrige Haftbedingungen“: Aktivist*innen nach Kohlekraftwerk-Blockade in Jänschwalde noch immer im Gefängnis

Am 19. September blockierten Aktivist*innen der Aktionsgruppe "Unfreiwillige Feuerwehr" das Kohlekraftwerk Jänschwalde in Brandenburg und die Gleisverbindung zwischen Tagebau und Kraftwerk (Interview hier). Sie protestierten damit gegen die Kohleverstromung mit all ihren verheerenden Folgen und schafften es, zwei von vier Blöcken des Kraftwerks für mehrere Stunden lahmzulegen. Die Räumung der Blockade begann allerdings schon am Vormittag und am frühen Nachmittag liefen alle Blöcke wieder. Um das so schnell durchzusetzen, hätten Polizei und Werkspersonal zu gefährlichen und brutalen Mitteln gegriffen, berichteten die Aktivist*innen gleich im Anschluss. Doch damit nicht genug: Vier Personen wurden in Gewahrsam genommen, landeten nach 30 Stunden anschließend in U-Haft, nachdem sie ihre Personalien nicht preisgeben wollten. Zwei von ihnen, Ava und Ralph, blieben konsequent anonym - und sitzen bis heute im Gefängnis und wurden auch schon verurteilt. Ihre Haftbedingungen seien menschenunwürdig und rechtswidrig, so das Komitee für Grundrechte und Demokratie, die Rote Hilfe und die Unfreiwillige Feuerwehr. Sie fordern in einer Presseerklärung die sofortige Freilassung der beiden. Wir haben bei Britta Rabe vom Grundrechtekomitee nachgefragt.