Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stärkt Immobiliengesellschaft gegen HausbesetzerInnen

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stärkt Immobiliengesellschaft gegen HausbesetzerInnen

In einem gestern veröffentlichten Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg die italienischen Behörden wegen lange unterlassener Zwangsräumung eines besetzten Hauses verurteilt.

In der Sache ging es um ein Wohnhaus in Rom, das einer Immobiliengesellschaft gehört aber seit 2012 von HausbesetzerInnen besetzt wurde. Die HausbesetzerInnen sind AktivistInnen des "movimento lotta per la casa", die sich für das Recht auf Wohnraum engagieren. In einem Urteil von 2013 hatte ein italienisches Gericht die Zwangsräumung des besetzten Hauses angeordnet. Das Urteil wurde aber nicht umgesetzt, weil es keine alternative Umsiedlungsmöglichkeit für die BewohnerInnen gab, weil es den Behörden an Ressourcen fehlte, und weil die Behörden Störungen der öffentlichen Ordnung befürchteten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte, dass die Bedenken der italienischen Behörden zwar zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Urteils führen konnten. Die RichterInnen kritisierten aber als ungerechtfertigt, dass die Behörden über einen längeren Zeitraum nichts unternahmen.

(mc)