Verbot von Haiflossen-Handel in den USA und GB

Verbot von Haiflossen-Handel in den USA und GB

 

In den USA und Großbritannien ist der Handel mit Haiflossen seit vergangener Woche gesetzlich untersagt. Der neue gesetzliche Rahmen soll vor allem der Art und Weise, an die Haiflossen zu kommen, entgegensteuern.

Das sogenannte „Shark-Finning“ bezeichnet das Abtrennen der Rückenflosse von Haien, die anschließend wieder zurück ins Meer geworfen werden. Die flossenlosen, nicht mehr schwimmfähigen Tiere, sinken auf den Meeresboden herab und sterben an Atemnot oder durch andere Meeresraubtiere. Ihre Flossen gelten als Delikatesse und wurden bislang in weiten Teilen der Welt verkauft oder in Restaurants zum Verzehr angeboten.

Laut einer Schätzung der Weltnaturschutzunion IUCN kommen im Jahr zwischen 63 und 273 Tiere durch das „Shark-Finning“ um.

Eigentlich müssen Haie in der EU seit 2013 immer als ganzes Tier gefischt und genutzt werden, doch findet der Flossenhandel immer wieder Lücken im Regelsystem, um dieses zu umgehen. Auch in die EU dürfen die Flossen eingeführt und an weitere Länder verkauft werden.

Damit die EU auch nun den USA und Großbritannien mit der neuen Regelung nachzieht, wurde die EU-Bürgerinitiative „Stop Finning – Stop the trade“ gegründet. Die Initiative setzt sich für eine Verankerung von Import- und Exportregelungen von Haien und Rochen in der sogenannten „Fins Naturally Attached“-Verordnung der EU ein. Bisher ist das nicht der Fall.

Eine Petition der Initiative, die gerade läuft, will die EU zum Handeln bewegen. Bi einer Unterstützung von 1 Mio. EU-Bürger*innen bis zum 1. August 2021 muss auch die EU bald tätig werden.

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