Verfassungsbeschwerde über bayrisches Polizeigesetz

Verfassungsbeschwerde über bayrisches Polizeigesetz

Bundestagsabgeordnete der Opposition haben das Bundesverfassungsgericht wegen der umstrittenen Reform des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes eingeschaltet. Der "Angriff der CSU" auf das Grundgesetz müsse verhindert werden, erklärten Vertreter der Fraktionsspitzen am gestrigen Montag bei der Präsentation ihrer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundestag. Das Gesetz, stelle unter anderem Menschen unter Generalverdacht und Bürgerrechte generell infrage, sagte zum Beispiel Katrin Göring-Eckardt (Die Grünen).

Des Weiteren beklagten die Abgeordneten die neuen Maßnahmen der Identitätskontrolle und die neueingeführte zeitlich unbeschränkte Gefahrenabwehrhaft. Damit dürfe die Polizei gegen BürgerInnen schon weit im Vorfeld echter Gefahr und ohne weitere Nachweis vorgehen. Auch der bereits bestehende strukturelle Rassismus in der Institution Polizei sei durch das neue PAG weiterhin begünstigt. Es erlaubt Fahndungsmittel wie die sogenannte "molekulargenetische Untersuchung", wodurch davon auszugehen ist, dass sich das polizeiliche Handeln in Zukunft weiterhin zunehmend an ethnischen Kriterien orientieren wird.

Das neue PAG ist auch wegen der neueingeführten Befugnis zu Eingriffen in den Telekommunikationsbereich problematisch. Dadurch wird der präventive Einsatz von Staatstrojanern für Telekommunikationsüberwachung und heimliche Online-Durchsuchungen prinzipiell gestattet. Diese Aspekte werden in der Klage ebenfalls angeführt.