Das Bundesverfassungsgericht hatte am 28.06.2024 die Auslieferung einer non-binären Person im Zusammenhang mit dem sogenannten "Budapest-Komplex", dem Vorwurf, Maja und andere Antifas hätten Nazis in Budapest angegriffen, imn Rahmen einer einstweiligen Anordnung untersagt. Der Beschluss kam jedoch zu spät: Maja saß schon in ungarischer Haft als der Beschluss eintraf.
Nun legte das Verfassungsgericht vor wenigen Tagen die Gründe für seine Eilentscheidung war und begründet, weshalb aus verfassungsrechtlicher Sicht, einer Auslieferung große Bedenken begegnen.