Verfassungsschutz soll künftig auch hacken dürfen

Verfassungsschutz soll künftig auch hacken dürfen

Geht es nach einem Staatssekretär von Minister Horst Seehofer, soll der Geheimdienst per Gesetz künftig zu „Online-Durchsuchungen“ ermächtigt werden. Dies bedeutet, dass nun auch den Geheimdiensten die Nutzung von sogenannten Staatstrojanern erlaubt werden soll. Mit „Online-Durchsuchungen“ ist nicht mehr lediglich die bereits existierende Schadsoftware gemeint, mit der man ausschließlich laufende Gespräche aufzeichnen kann – was eigentlich der Überwachung schon zu viel ist. Bei ihr handelt es sich um eine Spionagesoftware, die den gesamten Inhalt von Computer- Festplatten, Smartphones und anderen informationstechnischen Geräten durchsuchen und ausleiten kann.

Anfang des Jahres diskutierte man bereits über den sogenannten Hessentrojaner, der in einem vom CDU-Landesinnenminister Peter Beuth vorgelegten Entwurf für eine Reform des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes vorgeschlagen wurde. Er sah beide Varianten des Staatstrojaners für den Landesgeheimdienst vor: Die „Online-Durchsuchung“ und die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“. Die schwarz-grüne Landesregierung verständigte sich nach einer mehrstündigen Sachverständigenanhörung dann aber darauf, dem Landesamt für Verfassungsschutz doch keine staatliche Erlaubnis zum Hacken zu erteilen, allerdings aber die bereits erläuterte Schadsoftware.