Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung will der Verfassungsschutz den sogenannten ‚Flügel‘ der AfD offiziell beobachten. Seit Januar letzten Jahres galt dieser Teil der Partei bereits als „Verdachtsfall“. Dies gilt als eine Art „Bewährungszeit“ vor einer eigentlichen Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst.
Der von Björn Höcke und Andreas Kalbitz geführte ‚Flügel‘ verfolgt bereits seit mehreren Jahren ein offen völkisch-nationalistische Agenda. Die Grenzen zur Gesamt-Partei sind dabei allerdings fließend. In Thüringen und Sachsen etwa dominieren Anhänger dieses Teils die Landesverbände, auch auf die Bundespartei hat der ‚Flügel‘ Einfluss. Auch wenn es keine offizielle Mitgliedschaft gibt, dürfte etwa ein Drittel der Parteimitglieder zum ‚Flügel‘ gehören.
Die Partei scheint selbst mit einer offiziellen Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu rechnen. Bereits jetzt wurden 250.000 Euro für eine Werbekampagne genehmigt, die sich gegen die Einordnung als extremistisch richtet. In einem Rundbrief wurde außerdem erklärt, was eine Beobachtung für die einzelnen Mitglieder bedeuten könnte.