Verschärftes Einwanderungsgesetz in Ungarn kriminalisiert Flucht und Fluchthilfe

Verschärftes Einwanderungsgesetz in Ungarn kriminalisiert Flucht und Fluchthilfe

Das ungarische Parlament beschloss am Freitag mit überwältigender Mehrheit Einwanderungsnotstandsgesetze, die Mitte September in Kraft treten sollen. Laut Telepolis können Asylanträge nur noch an einigen Grenzübergänge gestellt werden. Bei abgelehnten AsylbewerberInnen und Menschen ohne Aussicht auf einem Aufenthaltsrecht erfolgt die sofortige Abschiebung in sichere Herkunfts- beziehungsweise Transitländer, also das gesamte Westbalkan laut einem ungarischen Dekret. Das Asylverfahren wird auf höchstens 10 Tage verkürzt. Währenddessen sind AsylbewerberInnen in einem 60 Meter breiten Grenzstreifen interniert. Geflüchtete und FluchthelferInnen werden zudem massiv kriminalisiert. Vierjährige Haftstrafen drohen bei illegalen Grenzübertritten, Verlassen des Grenzstreifens, Beschädigung von Grenzbefestigungen, Auskunftsverweigerung über Flüchtlinge und vermeintliche Schlepper, und jedwede Hilfe an illegal Eingereisten. Beim Begehen solcher neuen Straftaten werden AsylbewerberInnen ausserdem automatisch abgelehnt.