Nordrhein-Westfalen: Verwaltungsgericht ordnet zum ersten Mal Diesel-Fahrverbote auf einer Autobahn an

Verwaltungsgericht ordnet zum ersten Mal Diesel-Fahrverbote auf einer Autobahn an

In Nordrhein-Westfalen hat ein Verwaltungsgericht zum ersten Mal ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge auf der Autobahn angeordnet. Die vom Gericht bestätigten Fahrverbote für das Ruhr-Gebiet betreffen das Stadtgebiet von Essen und dabei auch einen Streckenabschnitt der A40 auf dem Stadtgebiet. Diese Fahrverbote erklagte wieder die Deutsche Umwelthilfe. Demnach gelten die Fahrverbote ab Juli nächsten Jahres für Euro I- und Euro II-Diesel, und ab September auch für Euro V-Diesel.

Die schwarz-gelbe Landesregierung und die schwarz-rote Bundesregierung reagierten gleich mit einer Kritik an der Justiz. Politiker aus denselben Parteien, die bei Innenpolitik und Abschiebungen so gerne auf die konsequente Durchsetzung von Recht und Gesetz pochen, stellen nun die Justiz in Frage, indem sie die Diesel-Fahrverbote als "unverhältnismässig" kritisieren.

Aus Sicht des Bundesverkehrsministers ist es hingegen also nicht unverhältnismässig, wenn die Bundesregierung die mitverantwortliche Autoindustrie jahrelang nicht in die Pflicht für die Diesel-Nachrüstung nimmt und stattdessen es die Lungen der Allgemeinheit ausbaden müssen, weil man auch nicht die Diesel-FahrerInnen benachteiligen will.

(mc)