VG Freiburg lässt UL/JPG bei Info-/Einsichtsrecht abblitzen

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VG Freiburg lässt UL/JPG bei Info-/Einsichtsrecht abblitzen

Die von Ex-OB Salomon 2017 bei den Haushaltberatungen  verweigerte Auskunft über die Stellenplananmeldungen aus den Freiburger Ämtern wurde vom VG Freiburg abgesegnet (4K 1245.18)PDF icon 4 K 1245.18 2019-01-24 Fraktionsgemeinschaft.pdf.

Zwar anerkennt das Verwaltungsgericht ausdrücklich :"Zweifellos wäre die geforderte Unterrichtung bzw. Auskunft für den Gemeinderat hilfreich,um den vom Oberbürgermeister vorgelegten Haushaltsplanentwurf einschließlich des Stellenplans kritisch zu würdigen und die Notwendigkeit von Änderungsanträgen zu begründen."

Unter Verweis auf § 24 Abs.3 und 4 Gemeindeordnung,  der den OB als Adressaten der Auskunftspflicht gegenüber den Gmeinderäten und in NIcht-durchschlagender Abwägung zum parallel in Frage kommenden Akteneinsichtsrecht des Gemeinderates, kommt die Kammer zu der Einschätzung: "Letztlich obliege es aber dem Oberbürgermeister in seiner Gesamtverantwortung gegenüber dem Gemeinderat, eine einheitliche Auffassung der Verwaltung zur Notwendigkeit von Stellen zu vertreten." Allerdings winkt das VG Freiburg auch gegenüber auskunftsfaul und politisch reaktionär verhaltenden Verwaltungschefs wie Ex-OB Dieter Salomon mit dem Akteneinsichtsrecht der Gmeinderäte. Das erfordert aber die Zustimmung von einem Viertel der gewählten Gemeinderäte - mindestens 12 in Freiburg - , stellt also einen erheblichen Nachteil für kleine Fraktionen/-gemeinschaften dar (Ul 7, JPG 4, FL/FI 4 oder FW 3 und  FDP 2) (kmm)