VG Stuttgart kippt verdachtsunabhängige Kontrollen an Schengenbinnengrenzen als europarechtswidrig

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VG Stuttgart kippt verdachtsunabhängige Kontrollen an Schengenbinnengrenzen als europarechtswidrig

Als wäre es - angesichts der institutionell aufhetzenden Popaganda für EU-Stacheldrahtgrenzen gegen Flüchtlinge - ein Licht aus einer lang zurückliegenden Zeit, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem vom Göttiner Anwalt Sven Adam erstrittenen Urteil (publiziert am 23.10.2015) den Praktiken der Bundespolizei im deutschen, grenznahen ICE Verkehr eine deutliche Abfuhr erteilt.

Die Identitätsfestellung eines Deutschen mit schwarzer Hautfarbe war im Abschnitt Baden-Baden nach Offenburg auch unter dem Vorwand  der Grenznähe nicht mit Europarecht vereinbar. Dies folgt aus der EUGH Rechtsprechung, die nur dann, wenn die Staaten an den Schengen Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen beantragt haben, dies für erwägenswert hält.
Das Gericht kam folglich gar nicht mehr zur Prüfung der Frage des erkennbaren "racial profiling" in der gezielten Kontrolle nur des  einen Menschen mit schwarzer Hautfarbe in der 1. Klasse, die die Bundespolizisten vornahmen.

Die Deutlichkeit der Entscheidung wurde begrüsst.  Die Berufung zum VGH Mannheim wurde zugelassen. Angesichts ähnlicher Urteile vom OVG Koblenz und dem EuGH scheinen erwartbare  Niederlagen des De Maiziére als Steuerung eine verschwendung von Steuergeldern zu sein. Ein neuer Zeitpunkt mit einem Groko-Hysterie-Hype  die Gesetzgebungsmaschinerie zu bedienen, ist aber auch nicht auszuschliessen.
PDF icon 2015-10-23-Pressemitteilung VG Stuttgart.pdf
PDF icon Pressemitteilung vom 23.10.2015.pdf