Vorratsdatenspeicherung vor Gericht

Vorratsdatenspeicherung vor Gericht

Stellen Sie sich folgenden Alltag vor, ihr Telefonanbieter speichert sechs Monate lang mit wem sie wann telefoniert haben. Sollten Sie mit ihrem Mobiltelefon von unterwegs aus irgendwo anrufen, dann wird auch gespeichert, wo sie sich zum Zeitpunkt des Anrufes befunden haben. Sollten Sie das Internet nutzen, dann werden Daten zum Zugang, also ihre IP-Adresse, sowie Ihre E-Mail-Kommunikation und die Internet-Telefonie erfasst. Sie fragen sich, wer Zugriff auf diese Daten hat? Das sind Polizei und Staatsanwaltschaft. Die benötigen für die Einsicht der Daten offiziell einen richterlichen Beschluss. Als im November 2007 die CDU-SPD Regierung dieses Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen hatte, dauerte es keine zwei Monate, dass Bürgerrechtler, Datenschützer und Medienverbände Alarm schlugen. Daraufhin hat sich der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gegründet. Er macht seither mit öffentlichen Aktionen auf die zwangsweise Totalprotokollierung von Telekommunikation aufmerksam und auf den damit verbundenen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Es folgte im Dezember 2007 eine Sammelklage, die von knapp 35.000 Bürgern und 43 Bundestagsabgeordneten eingereicht wurde. Auf Grund mehrerer Verfügungen haben die Verfassungsrichter den Zugriff der Ermittler bis zu einer Entscheidung über die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung stark einschränken müssen. Nun fand vorgestern vorm Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Anhörung über die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung statt.

Wir hören ein Interview von Radio Corax mit padeluun vom FoeBuD e.V.