Rats-Debakel um die SEM D: Wann wird eigentlich der Freiburger Gemeinderat seiner politische Kontrollfunktion und Verantwortlichkeit für den neuen Stadtteil Dietenbach einmal ansatzweise gerecht?

Wann wird eigentlich der Freiburger Gemeinderat seiner politische Kontrollfunktion und Verantwortlichkeit für den neuen Stadtteil Dietenbach einmal ansatzweise gerecht?

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Simulierter Blick auf Dietnbach im Endausbau. Ostanbindung durch Kresel unter Wolke ist weggefallen.
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Stadt Freiburg G25-

Am Montag, den 20.Januar 2025 hatte der politisch zuständige Haupt- und Finanz Ausschuß des Gemeinderates die Möglichkeit den ein Jahr verspäteten Jahresbericht 2022 der Stadtentwicklungmassnahme Dietenbach (SEM D) eine Sonderrechnung des Freiburger Haushaltes auf zwei Jahrzehnte erstmals als neuer Rat in öffentlicher Sitzung zu erörtern.
Angesichts einer Bilanzsumme von 13 Millionen € , einem neuen Jahresdefizit von 4,3, Mio€ , dem auf rd. 22 Mio € gestiegenen negativen Eigen“kapital“ und einer Kreditaufnahme von 20 Millionen sowie Schulden aus bezogenen Leistungen von über 7 Mio.€ in 2022 eigentlich erforderlich. Erst recht da nicht weniger als neun (!) negativen Anmerkungen (sieben releante siehe unten), die teilweise zum wiederholten Mal angemahnt, selbst vom eigenen Rechungsprüfungsamt, eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Oder sind etwa nicht bei 100 Mio.€ Stadtsäckel-Zuschuss Minimum in 20 Jahren mehr Verantwortungsbewusstsein gefordert?

Hören wir rein:

Nein das war kein Ausrutscher. Bereits am 10. Dezember 2024 verabschiedete der Rat die Übernahme der EMD Gmbh der Sparkasse, ihre Schulden an die Stadt und in die Sonderrechnung Dietenbach genauso wie dessen Volumenaufstockung auf 1.317,92 Millionen € ohne jede Debatte.

Neben den 100 Mio € Stadthaushaltszuschüssen fallen auch 127 Mio € mindestens Finanzierungskosten in der Sonderrechnung Dietenbach an in diesen 20 Jahren.
Für die Sparkasse, deren Gewährsträger die Stadt allerdings ohne jeden Benefit einer ohne jede Gewinnausschüttung für den Haushalt ist, ein einträgliches Geschäft. Sie hatte schon für den Abkauf der EMD GmbH Co KG zum 1.4.2023 bereits über 60 Mio erzielen können - bei einem Grundstückwert von rd. 55 Mio €. So bleibt auch in Zukunft für sie ein einträgliches Bussiness aus der Sonderrechnung Dietenbach!

Es ist trostlos mit anzuhören wie hier Stoff für Rechtspopulisten und ihre Demagogie aufgebaut wird. Die demokratische Verhüllung zentraler Debatten um die bessere Lösung ist so ein Fall.

(MM 22.1.25)
Vorlagen:PDF icon TOP-Mappe von TOP 6 der 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.01.2025.pdf

Auszüge aus dem Rechnungsprüfungsbericht PDF icon Bericht RPA zu KuF SEM Ditenbach 2022.pdf
2. „Zum Anhang ist Folgendes festzustellen:

  • Der Umfang und die Art der Anwendung des Leitfadens Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind auch weiterhin nicht eindeutig auf-geführt.

  • Die Vermögensübersicht stellt aufgrund der nachträglichen Übernahme der Vorlaufkosten die Vermögenslage verzerrt dar.“(S.10)

3. „Neben der Darstellung der wirtschaftlichen Lage wurde im Rechenschaftsbericht die Übernahme der Anteile der Entwicklungsmaßnahme Dietenbach GmbH & Co. KG kurz erläutert, mögliche künftige Auswirkungen hieraus sind nicht aufgeführt.

Die vollständige Darstellung der Chancen sowie der möglichen Risiken von besonderer Bedeutung, welche aus diesem Anteilserwerb resultieren, haben wir nichtgeprüft (kein Prüfungsgegenstand).“ (S.10)

4. „Bezüglich der Notwendigkeit eines Risikofrüherkennungssystems für Zwecke der internen Steuerung verweisen wir auf unsere Ausführungen in den Prüfungsberichten der Vorjahresabschlüsse (Ziffer 4.1.1). Aufgrund der finanziellen Bedeutung und der inhärenten Chancen und Risiken eines solchen Projektes behält sich das RPA vertiefende Prüfungen in diesem Bereich weiterhin vor.“ (S.11)

5. „Wie bereits in den Prüfungsberichten 2020 und 2021 dargestellt, wird für empfangene Personaldienstleistungen die Kostenverrechnung nicht verursachungsgerecht nach KLR oder auf Basis von Vollkostensätzen, sondern entsprechend den Vorgaben der PGD nach vorab abgeschätzten und vereinbarten Stellenanteilen durchgeführt. Am Jahresende erfolgte ein ämterweiter Abgleich, wonach die Planstellen der tatsächlichen Inanspruchnahme der Stellenanteile gegenübergestellt werden.“ (S.12)
6. „Im Rahmen des Jahresabschlusses konnte erneut keine angepasste KuF für dennach § 51 GemHVO vorgeschriebenen Planvergleich vorgelegt werden. Personalkostenerstattungen nicht vollständig verursachergerecht, sondern nach Pauschalen. Inwieweit für die Sonderrechnung die Planansätze für das Haushaltsjahr eingehalten worden sind, konnte daher nicht festgestellt werden.“ Vertröstung: Die PG Dietenbach hat im Anhang zum Jahresabschluss (Seite 26) darauf hingewiesen, dass die gesamteBuchungssystematik und die KuF auch im Jahr 2022 noch nicht dahingehend aufgestellt waren, um einen aussagekräftigen Plan-Ist-Vergleich zu gewährleisten.Ein Planvergleich wird lt. PG Dietenbach ab dem Planjahr 2023 möglich und aussagekräftig sein.“

7. „Übernahme des jährlich anteiligen Fehlbetrags aufgrund komplexer erstmaliger Anwendungsfragen zum Leitfaden nicht abschließend geklärt.

9. „Bei den Anlagen im Bau wurden in 2022 rd. 147.000 € Anschaffungsnebenkosten
für Grunderwerbssteuer und Notarkosten im Zusammenhang mit dem Kauf von Waldflächen im Frohnholz aktiviert, obwohl die Grundstücke selbst über den städtischen Haushalt erworben wurden. Anschaffungsnebenkosten sind grundsätzlich dort zu aktivieren, wo auch der Vermögensgegenstand selbst aktiviert ist, folglich also im städtischen Haushalt. „

Anmerkung MM 22.1.25: Im Jahr 2024 wurde auch das laufende Finanzcontrolling von einem externen Büro an das Rechnungsprüfungsamt übergeben. Zwar ist das RPA in seiner Tätigkeit unabhängig und an keine fachlichen Weisungen gebunden. Die Abhängigkeitssituation zu den Bürgermeistern hinsichtlich berufliche Werdegänge bleibt aber bestehen