DHH 19/20 - 2.Lesung: Abverkauf der Erbbaurechte in Freiburgs Haslach-Gartenstadt zur Haushaltsfinanzierung?

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Abverkauf der Erbbaurechte in Freiburgs Haslach-Gartenstadt zur Haushaltsfinanzierung?

(kmm) Einen  Verkaufserlös in Höhe  von rund 7,2 Millionen € sieht der Verwaltungsentwurf zum Doppelaushalt 2019/2020 aus den städtischen Erbbaugrundstücken in der Haslacher Gartenstadt vor. PDF icon Investitionsprogramm2018-2022_V01 - 20190227080951S95.pdf
Obwohl der Gemeinderat 2018 als Teil der Kurskorrektur in der  Wohnungspolitik, das Halten von Grund- und Boden zur Absicherung einer sozialen Wohnungspolitik und die Abgabe nur im Erbbaurecht vorsieht. Der EX OB, Dieter Salomon, hatte die Gartenstadt mit seiner grünschwarzen Mehrheit ab 2012 zum Abverkauf an die Mieter freigegeben. Zumindest  im Bereich der Freiburger Stadtbau und dem unmittelbaren Eigentum der Stadt.

Gegenüber RDL hielt sich der Leiter des ALW, Bruno Gramnich, am 12.3.19 im Hauptausschuss nun völlig bedeckt, an wen denn die einst 260 Grundstücke verkauft werden sollen: an die Mieter von Heimbau, Bauverein oder Stadt und FSB oder die Wohnbaugesellschaften selbst oder gar Dritte.
Seitens der Stadträte, die den Investitionsplan - 250 Mio €  in 2 Jahren - berieten, wurde unisono auf Nachfragen zu diesem Thema verzichtet. Im Doppel Haushalt 2019/2020 sind im Zeitraum ca.16 Mio.€ meist im Dietenbach - aber auch den Rückkauf des Ex Verkehrsamt (5,8 Mio. €) -  Grunderwerb für eine aktive Liegenschaftspolitik reserviert. Alternativen zur Haushaltsdeckung z.B. unveränderte Parkgebühren seit 2013, verweigerte eine Mehrheit im Hauptausschuss.

Waren vor acht Jahren noch 248 Grundstücke in Stadtbesitz, ist die Lage nach der Salomonschen Verkaufspolitik völlig ungeklärt.
Die Stadträte schlossen gestern ihre 2. Lesung ab. Ob sie jetzt noch  zumindest zur Gartenstadt nachfragen, ist völlig offen.

(kmm,12.3.2019)