Prozess vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht: Verfassungsschutz Überwachung von Michael Moos war zu einem großen Teil rechtswidrig

Verfassungsschutz Überwachung von Michael Moos war zu einem großen Teil rechtswidrig

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Der Schlapphut
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Update: Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Verfassungsschutz Beobachtung von Michael Moos und die Datenspeicherung teilweise rechtswidrig war. PM der Humastischen Union dazu: PDF icon 2019.07.12 PM zu Urteil RA Moos ggn Verfassungsschutz-1.pdf

Mindestens 35 Jahre lang wurde der Freiburger Rechtsanwalt und Linke Liste Stadtrat Michael Moos durch den Verfassungsschutz überwacht. Radio Dreyeckland hat mehrfach darüber berichtet. 2009 wurde bekannt, dass die Linke Liste durch den Verfassungsschutz beobachtet wurde. Ein Auskunftsersuchen in folge dieser Nachricht erbrachte die Information über seine jahrzehntelange Überwachung. Nach einem langen Rechtsstreit der Anfang 2015 endete, musste der Verfassungsschutz die Akte von Michael Moos vorlegen. 766 Seiten lang war diese Akte, die aber an sehr vielen Stellen geschwärzt war. Mit einer 106- seitigen Sperrerklärung begründete das Innenministerium die Schwärzungen der Akte. Diese erhielt trotzdem vielsagende Einträge wie: "Betritt Kanzlei um 7.53 Uhr". Am Donnerstag ging es nun vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart um die Frage, ob die Überwachung an sich rechtmäßig war oder nicht. Michael Moos wird anwältlich vertreten durch Rechtsanwalt Udo Kauß, dem Vorsitzenden des Landesverbandes der Humanistischen Union. Wir haben mit ihm über den Prozess und seine Bedeutung gesprochen.

(Tonqualität wird nach 45s besser)