60-70 Sozialwohnungen vs. 300 teure Wohnungen auf dem Ganterareal: Wie die 50%-Quote für sozialen Wohnungsbau umgangen wird: die Abtretungsregelung

Wie die 50%-Quote für sozialen Wohnungsbau umgangen wird: die Abtretungsregelung

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Mieten stoppen
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Recht auf Stadt Freiburg

„Bei der Schaffung von Baurechten ist im Umfang von 50 % der neu geschaffenen Geschossfläche im Baugebiet geförderter Mietwohnungsbau zu realisieren und zu belegen oder 20 % der Fläche unentgeltlich an die Stadt abzutreten zur Umsetzung von Maßnahmen im geförderten Mietwohnungsbau.“ So steht es in den baulandpolitischen Grundsätzen der Stadt Freiburg. Zu fragen wäre eigentlich, ob die 50%-Quote überhaupt reicht beim derzeitigen Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Statt dessen steht sie Baugebiet für Baugebiet wieder infrage. Mal sind die Baurechte doch schon älter, mal wird die oben zitierte Alternative der Flächenabtretung angewandt. Wie jetzt auf dem Areal der Ganter-Brauerei in der Oberau. Dort soll neu gebaut werden. Ein Investor aus der Schweizer Artemis-Group hat das Gelände gekauft und sich mit der Stadt auf die Flächenabtretung von 20% geeinigt. Dieses Verhandlungsergebnis wurde in der Gemeinderatssitzung am 25. Juli abgesegnet. Die Fraktion Eine Stadt für alle hatte daran Kritik geübt. Denn das „bedeutet: Der Schweizer Investor baut ca. 300 Mietwohnungen, die Stadt darf dafür den geförderten Mietwohnungsbau mit ca. 70 Wohnungen realisieren.“ so Stadträtin Anne Reyers in ihrer Gemeinderatsrede. Wir haben mit ihr über diese Abtretungsmöglichkeit gesprochen, die die 50%-Vorgabe so regulär konterkarieren kann.