Freiburger Sozialausschuss: Zu wenig Geld im System der Betreuung von Menschen mit diversen Einschränkungen?

Zu wenig Geld im System der Betreuung von Menschen mit diversen Einschränkungen?

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Alle zwei Jahre berichtet die Sozialverwaltung über die aktuellen Entwicklungen in der Arbeit der örtlichen Betreuungsbehörde und der anerkannten Betreuungsvereine in Freiburg. Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet für volljährige Menschen, die wegen psychischer Krankheit, Altersdemenz oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Sie darf nur eingerichtet werden, wenn die Angelegenheiten der betroffenen Person nicht auf andere Weise (z. B. sozialpädagogische Einzelfallhilfe oder Assistenz) besorgt werden können. Am 1. Januar 2023 wird das Betreuungsgesetz geändert. Die Änderung soll das Sebstbestimmungsrecht der Betroffenen verbessern. dies erfordert nach ersten Schätzungen ca. 50 % Mehrbedarf allein an Personalkosten. Michael berichtet von der Sozialausschusssitzung.